Wilhof (Transkription Nr. 562)

Schulort Wilhof
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 301-302v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Russikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Russikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
19.02.1799

Schull Schrift vom Wilhoff Pfarrey Rusiken distrikes Feraltdorf: Kanton Zürich

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Wilhoff

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rußikon

I.1.dIn welchem Distrikt?

Fehraltdorf

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein viertel Stund im Umkreis und sind 15 Häüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

gentenwis: es ist ein viertel Stund: und von da kommen acht Kinder

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

1. Sennhoff: 2 Wallikon: 3 Pfäffikon 4 Rußikon:

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Ein viertel Stund Sennhoff Ein Halb Stund Wallikon Ein Halb Stund Pfäffikon Ein viertel Stund Rußikon

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 3] in drey Klaßen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Getruktes und geschriebenes

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Martiny bis zum Aprill alle Tag: und im Sommer: 1 Tag in der Wochen: ¢3594¢¢ und am Sonn Tag ¢/3594¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament Psalmbuch Zeügnus Lehrmeister namenbuchli und Waßer büchli

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch schreib ihnen vor.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stund des Tags

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

vom vorigen Examinatoren Examiniert und vom Erziehungs Raht erwählt

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Hädelei.

III.11.cWo ist er her?

vom Wilhoff

III.11.dWie alt?

sechs und dreysig Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

verheürahtet vier Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

dreü viertel Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am gleichen orth Spinnen an der baumwollen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

auch Spinnen an der baumwollen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

acht und füchszig 58

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben: 27 Mädchen 31

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

36: Knaben: 15 Mädchen: 21

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

von Diesen kan ich nichts melden in diese Tabällen:

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schullehrer Hat die Schulle in seinem eigenem Hauße; und wird vom den Hausväteren Belöhnet;

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: vor altes Hat diese Schul-Ortschaft in die gemelte Schul Rußikon gehört; da es eine Freyschull war; So ist sie durch vemehrung Der Jugend vom Wilhoff; Sennhoff; und gentenwiß in Hiesig Ort kommen aber von der Stiftung nichts; und vor 17 Jahren ist sie von uns in den ob gemelten Sennhoff Kommen; und vor dreyviertel Jahren: in oben ge ||[Seite 4] gemelte Orts Wilhoff; Selbe Bürger Haben um eine eigne Schule gebätten; ist also Jhnen verwilliget worden; aber von keinem der Stiftung noch fond; Kirchen; noch Armengut; Amthaus Zehnden. noch grundzins noch gemeind-gut; ist noch nichts zu gegeben Worden; wie genante ohrts Tabällen auch zeigen werden

Unterschrift

Beschein Bürger Schulmeister Heinrich Häderli im Weilhoff; den 19 Tag Hornung 1799

Zitierempfehlung: