Gossau (Transkription Nr. 555)

Schulort: Gossau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 118
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gossau (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Gossau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gossau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf, eine Civil Gemeinde

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Kirch Gemeinde Gossau.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Grueningen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Theils 1/4 Stund
Theils 3/8 Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk Gehören.
Goßau ein Dorf, darinnen befinden sich, Alltägliche Schueler 49. Repetier Schueler 57.
Ferner Berg. 7. Häuser, ist Entfernt 1/4 stund. daher an altäglich u: Rept. Schueler. 12.
Tägernau 1/4 stund. 2. Häuser. 4 Kind.
Jungholz 1/4 stund. 2. Häuser. 5. Kind.
Schwobshof 1/4 stund 2. Häuser. 4 Kind.
Lehrüti und Hinterholz. Entfernt 3/8 stund. 3 Häuser. u: 5. Kind.
Langfuhr. 1/4. stund. 2 häuser. 7. Kind
Rebacher, 3/8 stund 1. Haus. 1. Kind
Also zusammen 68. Alltägliche Schueler. Und Repetier Schueler. 76.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Auf Bertschikon. 1/4 stund
Auf Ottikon. 1/2 stund.
Auf Greuth 3/8 stund.
Auf Herrschmettlen. 1. stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a, b, c, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Auch wird auswendig gelernt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter von Martini, Bis zu End des Merz Monats,
Jm Sommer jede Wochen 2. Tage nemlich Montag und Dienstag, Vom 1ten May, Bis Gallus tag im Weinmonat.
Heu und Erndte Zeit Ausgenohmen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

A, B, C, oder Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeugnis Buch, Auch Psalmenbuch, Testament und Waser-Schul Büchlin.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Von Schulmeister, Ausgefertigt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich, Vormittags von 8- 11. Uhr.
Nachmittags, von 1.-4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Exam: Convent durch Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jakob Huber.

III.11.c Wo ist er her?

Von Gossau.

III.11.d Wie alt?

Geb. 1758.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledig.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

sint 1782.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher auch Schul Mstr zu Bertschikon. hat etwas von Güter Arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat Neben der Schule im Sommer ein wenig Güter Geschäfte.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Sommer und Winter, Laut Numero: 3. Tab. 1 Knaben 38.
Mädchen 30. Alltägliche Schueler.
Repetier Schueler. 76.
Knaben 45.
Mädchen. 31.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Goßau, nahm Jhren Anfang. 1637.

IV.13.b Wie stark ist er?

Von Verschiednem; wie in der Folge zuersehn ist.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von Alltäglichen Schueleren
15 ß. Von Repetier-Schuelern 6. ß.
Von jedem Sommer Alltags Schueler. 10 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine stube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Wird von der Gemeind Unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von Grund Zinsen 1. Müth. 3. Vrtl.
Aus dem Amthaus Rüthi 2. Vrtl.

IV.16.B.b Schulgeldern?

sind zuerstehen in Numero: 14. — in IV.

IV.16.B.c Stiftungen?

4. lb. von Fuhrrer im Haufgarten
4. lb. von Jungfr. Escherin in Zürich.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Civil Gmeinds Casse. 15 lb.
Für dieses muß, Torf, (Turben) und Holz die stuben Zuheizen Angeschaft werden.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen Gut. 7. lb.
Für die Sommerschul 2. lb.
Aus dem Sekligut. 3 lb. als Vorsänger.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Es ist noch zubemerken, daß sint 1798. im Febrs: Die Schule Hier zu Goßau merklich vernachlässigt, und von den in die Schule gehörenden Kindern, nicht mehr so Fleissig besucht wird wie Ehedeme, Es giebt Leuthe, welche, ungeachtet des Würdigen Bürger Pfarrers seines Ernsthaften Anmahnens, und Bestrafens in den Predigten und in der Schul selbst, auch meines eignen öfteren, und Widerhollten anmahnens zu fleisigem Lernen, Und anhaltendem Besuchen der Schule, sich dennoch erlauben Jhre Kinder Ganz der Schule zu entziehen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: