Rüti (Transkription Nr. 525)

Schulort: Rüti
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 107-108v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799: Rüti
Kirchgemeinde 1799: Rüti (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Rüti
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

Beant Wortung: Auf die auf Forderung Von Hoher Behörd. über den Zustand der Schuhlen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüthi.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf: Zwahren Ver streüt. Von Lehen höfen

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine ge Meine. Nebst dem dörfli Ferach. gemeine Rüti.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirch ge Meine. Rüti. u. agentschafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Grüninger. Disstrikt.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum schuhl bezirk sind höchstens eine Viertelstund weit. besteht. in. 8. häußer. 2.te Um Kreiß des Jnneren. 13. Haüßer. 1/2 Viertel st. 3.te um Kreiß des Näheren bey der schuhl. besteht in 26. häußer.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rütiwald. Hüllistein. Langacher. Neü hauß. unter Maaß. Matten. ober Maaß. dörfli Ferach. auch der Weyer.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die an zahl der schuhl Kinder sind. 60.ig biß 70.ig.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

auf eine Stund. Sind — Wald. u. Hinweil: Waß aber die Näheren Kirchen. od. ge Meinden sind. dürten u. Bubikon. u. sind von hier 1/4. Stund. beide Von ein ander. Thann ein dörfli. der Pfahr dürten zu gehörig. Von hier 1/2. Viertel stund weit.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

die ersten anfänge die Buchstaben zu Kennen. u. steigt mann. auf Buchstabiren. u. so w.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter Nihmt die All Tag schuhl ihren Anfang. Zu Martini. u. währt biß zu Osteren. u. Von Meyen biß wein mt. Sommerschuhl.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schuhl Bücher sind ein geführt. Testamentt. psalmebuch. psalter. oder waaserbüchli. zeügnus: Auchhat mann. Vom Landbau grund Sätz. Sitten. u. Hisstori. Büchli. zum Lesen. od. aus w. Lehrnen laßen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften. gibt Mann. halbe quart. Größeren aber gantze Quart. u. wird dem schuhlmstr. nichts dar für bezalt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Währung der schuhl. ist Von morgen. 8. uhr biß zu m. Tag. 11. biß 12. uhr. Nach m. Tag. biß gegen 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Classen. also. Testament erste. psalm. buch. 2.te. psalter. 3.te. zeügn. 4.te. Lehrmstr. u. Nammenbüchli. 5.te.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schuhl mstr. ist bestelt worden Von Herren Examinatoren auf solche Weiße, Wann Ein schullmstr. Söhne gehabt. So hat der so zu dießer arbeit sich hat brauchen Laßen. u. Lust dar zu. den vor zug. vor einem Frömden. der nichts. od. weniger Von solcher schuhl arbeit verstanden. Vor gezogen. u. also ward ein solcher. als ein helfer. zur hilf u. Nach folger. als adjunctus Von Herren Examiniert. worden. als später hilf. s. V. auf solche art. u. Weiß ward ich geweßen u. zur schuhl ge Kommen u. das 2.te. mahl. Examiniert. als rechter schuhlmstr. Nach absterben M. Vatters. u. Von einem Ehrwürdigen Covent. bestetet worden.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt. Hs Jacob Schmid.

III.11.c Wo ist er her?

Von Rüthi. ist er.

III.11.d Wie alt?

Jm Jullius. 64. Jahr. anno 1735. gebohren.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Sein Familae. Besteht der mahlen nach. in 2. Söhne. u. 2. Mädchen

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Wie oben Verdeüt. schon Frühe. zu dieser schuhlarbeit gebraucht worden als hilf Meines Vatters. also diesem Beruf. 30.ig. Jahr. Versehen:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

auch vorher Jn Zürich geweßen. Nach des Vatters willen. um also in der arbeit. der Proffesion. der Büchsen M. etwas zu er Lehrnen. u. dar neben. übrigen wüßenschafften Mehr.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wie Jetz und angeführt wird. Neben der schuhl zeit hat mann. ein schilling ver dienen Müßen. Um die seinigen zu er Nehren weil das schuhl Ein Kommen. nit zu Länglich ist. ein haus. u. haußhaltung durch zu bringen wan dar neben Kein ver dienst ist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Keiner.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nichts ver einigt. oder verbunden. weil Kein Kirchen gut ist.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins. auch nit Ein geführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Aber Eine Stuben, Jm hof des amts. unter dem pfahr haus. des außeren Egs demselben. u. ist gut. u. nit baufällig.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die besorgung etwaß machen zu laßen. an Fensteren u. stühlen. daß amth Rüti. allhier. auch die heitze. od. Brän Matteriallien. das amten u. muß der schuhlmr. alle Morgen dort hin. die Stuben. wärmen. auf u. zu beschließen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Gelt. 10. lb.
An ge Treid. Kernnen. 6. Mth. 2. Viertel. Wein od. holtz Keins.
an Haber. 1. Mltr.
Der Schuhl Lohn Von Einem Kind. ist den Winter durch. von Martini. wie vor her Ver deüt. biß osteren. Vor eins. 16 ß. Wann es schreibt. 20 ß. u. für die 4 ß. muß der schuhlmstr. den winter durch. genug. papier. dinten u. Fedren geben.
Nebst den vorschrifften. wie schon verdeüt. ohne der schuller etwas zahlen:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die Quell. aller obgeschribnen. Artiklen. Jst der Zahler an den schuhlmstr. hießiges. Ammth. u. ober Keit geweßen.
u. haben den schuhl Lohn für die Armmen geben. wo Täglich. jedes Kind. alle Mit Tag entpfangen 1/2. lb. Brod.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

haben wir Keine.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Keine.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Keins.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Auch Keine.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Keiner.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Wegen der Sommer schuhl. die von Mey Tag, biß aus gehends. wein mt. gehalten wird. Wochentlich. 2. Tag, Ziest. u. Samstg ward die besoldung. 4 fl. welches aus dem Sekli gut. zlt. wird. u. Keinschuhler nichts.
Wegen der Nacht Sing schuhl. den Winter. ist der Lohn. 4 fl. u. wird auch aus dem Sekli. zalt. also Für obige Besoldung. muß der schuhlmstr. daß gantze Jahr. Jn der Kirchen. Sontag. u. in der Wochen. das gesang führen. Jm Vorsingen u. ab Warten.
Ps. Eine Kurtze an merkung. wegen anzahl der schuhl Kinder. So jetzo der Haubt schuhl ent zogen. Ein dorf. mit Nammen Fäg schweil. So hier allzeit sind beschuhlet worden die helfte weg. dieser Martini. 1798. wort der Freyheit. die ent Fehrnung. von der Kirch. u. Schuhl allhier. ist 20. Minuten. also der gantze bericht. an hohebehörd.

Unterschrift

Wormit Nebst Hoflichster ent pfehlung. Gruß und Achtung. allstets. Von Schuhlmstr. Joh. Jacob. Schmid. Rütty Du. 19. Febr. 1799.

Zitierempfehlung: