Fägswil (Transkription Nr. 524)

Schulort: Fägswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 105-106v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799: Rüti
Kirchgemeinde 1799: Rüti (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Rüti
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Fägswil (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Fägschweil

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeind Rüthi u. Agentschaft

I.1.d In welchem Distrikt?

districk grüningen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zurich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jinerhalb einer Uiertelstunde liegen 50. Hauser, außer dieser 6. Häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk gehören
Dorfer: 1. Unter Fägschweil. 2. Ober Fägschweil.
Weiler 3. goldbach
Hofe. 4. Keis. 5. oberweis. 6. Bühl. 7. Rieden. 8. Langeren. 9. Schlad. 10. wurzhalden 11. Gmeind-Rüthi. 12. Lauffenbach. 13. Niggenthal.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entfernung.
Numero 1. hat 31. Schul Kinder. Numero 2. 5. Min. 15. Kinder. Numero 3. 20. Min. 2. Kinder. Numero 4. 1/2 Std. — Numero 5. 20. Min 2. Kinder. 6. Numero 6. {20} Min. 4. Kinder. {Numero} 7. Min Numero 8. 10 Min. 2. Kinder. Numero 9. 10. Min. Numero 10. 5. Min. Kinder 1. Numero 11. 10. Min. 6. Kinder. Numero 12. 15. Min. — Numero 13. 15. Min. Kinder. 1.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Rüthi. 2. Dürten. 3. Dann. 4. Oberdürten 5. Unterbach. 6. Wald. 7. Laubem. 8. Günlisperg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Numero 1. 30. Min. Numero 2. 30. Numero 3 40. Min. Numero 4. 30. Numero 5. 1. St. Numero 6. 40 Min. Numero 7. 1. St. Numero 8. 40. Min.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] halb lesen. Lesen. Bäten. singen Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

summer und Winter von Martin Tag an bis zu. miten im Mertzen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch Zürichker Catecheismus und Zeügnuß Buch Psalmenbuch und Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schulmeister Schreibt sie vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund. des Tags.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Obennige Bucher

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Exsamnaterkomfent ihn Zürich Profisorich

III.11.b Wie heißt er?

Rudolf v. Tobel.

III.11.c Wo ist er her?

von Fägschweil.

III.11.d Wie alt?

Gebohren den 20. Tag Mertz. 1764.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint Martini Tag. 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

wie schon gemelt — den Bur.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

die vorigen wan Etwas zeit übrig ist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben ihm Winter. 30.
Mädchen im Winter. 45.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der gleichen ist nichts vor handen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von dennen Hausväterren, von dem Kind das Schreibt. 30. ß. vor den anderen 25. ß. ? wann gehalten was versprochen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Ja.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] bis dato haben wir nach keines.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn einem Prifat haus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

keinen

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der eigenthümmer des Haußes.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

von den Haus vatterren, und dem Amt Rüthi

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

sind keine.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

es. sind auch keine bey uns.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

wie schon gemelt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

keines.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, wan das Brot dennen all Tag Schuller, vom dem Amt Rüthi abgehen sollte, so würde sich die anzahl der Kinder, bey diesen so verdiestloßen zeiten, um ein Märktlichkes verminderen.

Unterschrift

Schulmeister Rudolft von Tobel.
den 18. Tag Hornung 1799 Grus und Achtung

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