Dürnten (Transkription Nr. 523)

Schulort: Dürnten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 103-104v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799: Dürnten
Kirchgemeinde 1799: Dürnten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Dürnten
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

16.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namme dieses Orts, alwo eine Schule ist. Heißt Dürnten, eine Kirch-Gemeind, und eigene Agentschaft; im District Grüningen und Canton Zürich.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Namme dieses Orts, alwo eine Schule ist. Heißt Dürnten, eine Kirch-Gemeind, und eigene Agentschaft; im District Grüningen und Canton Zürich.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. Daß Dorf Dürnten bestehet in 26 Haüsern Von da besuchen die Schule Kinder 40.
b. Edikon &. Kammeren, bestehen in 6. Haüsern Von da besuchen die Schul, Kinder 6.
c. Dammel, 1 Hof — Schul Kinder 1. 3.
d. Rotstein, 1. Hof. Schul Kinder 3.
e. Bärenbach. 1. Hof. Schulkinder 1.
f. Lätenmos, besteht in 4. Haüsern Von da, besuchen die Schule Kinder 4.
Summa 57.
Alle zu diesem, dermahligen Schul Bezirk gehörigen Orth und Höfe, ligen von dem Schul Dorf eine Ganz ringe 1/4 Stund ab.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Nebst der Haupt-Schul zu Dürnten, sind in der Gemeind nach 3 Nebet Schulen; Namml. Oberdürnten. und Tann, von der Hbt-Schul 1/4. Wolfs hausen aber 3/4 Stund entfernt — Ubrige benachbarte Schulen, als Bubikon, Reüti, und Hinweil, sind nicht mehr, als 1/2 Stund von uns entlegen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Von dem Anfänger, des Lehrmeisters, folget im durchschnitt: Zeügnuß, Psalter, Psalmbuch, und Testament. Die Vermöglichen Eltern aber, laßen ihre Kinder weiters im gedrukten und und Geschriebenem. Z. E. im Alten Testament. und Zeitungen bisweilen auch im Rechnen unterrichten. Das bekante Schul; oder Waaser Büchlein, aber wird für Alle, zum Aus wendig Lernen gebraucht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winter Schul fangt auf Martini an, und wird Un unterbrochen forthgesezt, bis zu End des Merzens.
Die Sommer Schul wird Wuchentlich 2 Tag gehalten und besuchen Selbige, meistens nur die Kinder; die zur Feld Arbeit noch untüchtig sind.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Diese Frage, wird wie ich achte: schon mit obigem beantwortet sein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften, werden von den AngangsBuchstaben, bis auf die Sprüche, entweders aus dem Testament, oder Seilers Schul Buch: oder aus dem Neüen Psalmen Buch Vorgeschrieben; und den Kinderen Verenderet vorgelegt. Auch die Fähigeren Öfters zum Auswendigen Schreiben angehalten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Kinder Versamlen sich Morgens von 8. bis 1/2. 9. Uhr, und dauretbis 11 Uhr Mittags — von 1. bis Abends gegen 4. Uhr jnzwischent dieser zeit, wird auch nach Unterricht zum Singen beygebracht.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja die Kinder werden in 3. Klaßen eignetheilt. in die Unterste, Mitleste und Beste, oder 3te Klaß.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Durch die Obersten Schul Herren, oder Examinatorn Von Zürich.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Hotz.

III.11.c Wo ist er her?

Allhier von Dürnten.

III.11.d Wie alt?

Alter von 61. 1/2. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Söhne — 3.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint dem 6ten Aprillen Anno 1753.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Als Gemeinds Genoß hier Gebohren, und Als Junger Knab, zu diesem Beruf beförderet worden

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Da zu dem Schuldienst, auch nach der Sigrist oder Meßmer Diensten verbunden: so ligt mir Ob, nebet der Schul: auch nach der Sigrist Dienst zubesorgen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Da mit Lezterem Martini. sich das Dorf, Tann Mithin 1/3tel von den, zu Allen zeiten Allhero Gehörigen Kinderen, Abgetrent: so besuchen dermahlen diese Schul nicht mehr als
Knaben 31
Mädchen? 26.
Summa 57

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 16.
Madchen? 12.
Summa 28
Übrigens wird die Repetier-Schul, mit den Knaben und Töchtern, die der Alltäglichen Schul entlaßen. Jm Winter wuchentlich 1/2 Tag, und im Sommer nach der Kinder-lehr, auf das fleißigste fortgesezt. und besuchen diese Übung Knaben, und Mädchen. 40. Bis 42.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein, Von dergleichen Schulstiftungen, ist in unserer Gemeind, nichts Vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein jedes Kind, das die Winter-Schul besucht und nach nicht Schreibt: hat nach dem bestimmten lohn 16 ß: und so es Schreibt 20 ß. zubezahlen, Von der Sommer Schul aber, sind die Kinder des Lohns befreyt; weil das Kirchen Guth dem Lehn 10. lb. darfür bezalt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Das Schulhauß ist ein für sich selbst stehendes, zwahr Altes und sehr Baufelliges Gebau: Gehört der Kirch-Gemeind, und wird Von dem Kirchen Guth unterhalten: und auch, für die BrennMatterialien von daher besorget.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Da die Gemeind weder Schul Fond, nach Stiftungen, nach zusamen gelegte Gelter haben so wird der Schullehrer auf nachfolgende weis bezalt.
Für Ordinai bestimmtes a. Gelt. 15. lb.
Von der Nacht Singschul zu halten 3. lb.
Kirchen. Von der Sommer schul zuhalten 10. lb.
28 lb.
An. Kernen.
Von der Kirchen 2. Mth.
Von dem Amt Reüti 1. Mth 2. Vrtl.
[Summa] 3. Mth. 2 Vrtl.
An Haber.
Von der Kirchen 1. Mth.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Da die Gemeind weder Schul Fond, nach Stiftungen, nach zusamen gelegte Gelter haben so wird der Schullehrer auf nachfolgende weis bezalt.
Für Ordinai bestimmtes a. Gelt. 15. lb.
Von der Nacht Singschul zu halten 3. lb.
Kirchen. Von der Sommer schul zuhalten 10. lb.
28 lb.
An. Kernen.
Von der Kirchen 2. Mth.
Von dem Amt Reüti 1. Mth 2. Vrtl.
[Summa] 3. Mth. 2 Vrtl.
An Haber.
Von der Kirchen 1. Mth.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Da die Gemeind weder Schul Fond, nach Stiftungen, nach zusamen gelegte Gelter haben so wird der Schullehrer auf nachfolgende weis bezalt.
Für Ordinai bestimmtes a. Gelt. 15. lb.
Von der Nacht Singschul zu halten 3. lb.
Kirchen. Von der Sommer schul zuhalten 10. lb.
28 lb.
An. Kernen.
Von der Kirchen 2. Mth.
Von dem Amt Reüti 1. Mth 2. Vrtl.
[Summa] 3. Mth. 2 Vrtl.
An Haber.
Von der Kirchen 1. Mth.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Da izt bey Verenderter lage der Dingen, der Kirchen ihre Gefälle, an Kernen, &. Haber. dießmallen nicht Gelieferet worden.
So folget, das Sie, auch ihre Besoldungen nicht Abstosen od. Abfergen könte; Mithin dem Schulmstr. nach als unbezalt aussteth
An Kernen. 2 Mth. und Haber. 1. Mth.

Unterschrift

Dürnten, den 16ten Febr. 1799. Hs. Jacob Hotz. Schulmstr:

Zitierempfehlung: