Bubenrüti (Transkription Nr. 504)

Schulort: Bubenrüti
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 89-90v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Teufen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Teufen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bubenrüti (Niedere Schule, reformiert)

24.02.1799

Ein Republickanischer Gruß
Es hat mich innigst gefreüt. das ich als Schullehrer die Ehre habe, von eüch angefragt zu werden. wie die Schull bestehen werde, so muß ich also grad heraus sagen, es könte beßer sein, aber ich glaube, es werde beßer. und bin aus dem Volksblat getröstet. Jch weil eüch also nach den Fragen antworten, wie ich sie erhalten,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namme des Fleken dieser Schule heist, Bubenreüthi.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Gehört zu der Gemeinde und Distrikt Teüffen, eine kleine Halbe Stunde von da entlegen, gegen St: Gallen, an der Landstraß.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zu der Gemeinde und Distrikt Teüffen, eine kleine Halbe Stunde von da entlegen, gegen St: Gallen, an der Landstraß.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Kanton Sentis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der letzten zu disem Schulbezirk gehörigen Haüser ist 1/4 Stunde

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Nammen der örter sind; auf der Egg. obern Egg. Haüslers Egg. Musterplatz. Hätschen. Sonder. Reüthi. Buchschoren. an der hintern u: vordern Zelg. im Feld. im Jonenhauß. an der Bilchen. und in Hagaschwendi. u: Bubenreüthi, dise machen zusammen Ohngefehr 60 Haüser. welche überall zerstreüt liegen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

je 100.-200. Schritt voneinanderen, niemahls 3.- 4. Haüser beysammen,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

da kommen aus einigen Gegenden oder Haüser keine. aus einigen 1.-2.-3. und auch 4. kinder, aber die Haüser zwischen dieser und der benachbarten Schulle schiken sie die kinder in diese oder jene nach Belieben.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die 1.ste. Benachbarte Schul ist im Dorff Teüffen. von A H gehalten. die andere in Nieder Teüffen. im Hag genandt. von Frenner gehalten. eine starke viertel Stunde von hier. und in oberTeüffen, gegen dem Speicher ist dermahlen keine.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird gelehrt. Buchstabieren. Lesen. Schreiben. auf begehren auch Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schule wird etwann 3. bis 4. Monat im Winter nicht gehalten weil die kinder wegen Kälte u. Schnee, an Mangel der Kleideren nicht kommen können. 5. oder 6. wochen vor Ostern wird sie wieder angefangen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind, das Zürcher-Bürklische Nammenbüchlein. Zürcher Fragstüklein u: Katecismi. andere Bücher geben die Eltern eins auf, da es ihnen nach Wilkühr meiner! gelaßen wird,
{vor fähige, werden auch zeitungen und Brieffe gelesen, und geschrieben,}

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind auch mir überlaßen, meistentheils Biblische Sprüche,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wäret Täglich von 8. Uhr Morgens. bis 11. Uhr. dann von 1. Uhr. bis 4.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die kinder sind in Schulen nicht in Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wann einer, oder ich hab wollen Schulmeister werden, hab ich müsen vor Haubtleüth u. Räth gehen. in der Gemeind wo ich wohnhafft. um erlaubnuß Fragen, Es ist mir auch verheißen, und bin zum Pfarrer geweisen, alda die Prob abzulegen, z: Ex:. Buchstabieren. dann etwas Schreiben. nach Wilkühr. der Pfarrer hats übersehen! und hab die Prob erhalten, und war Schul Lehrer da ist sie Sontags nach der Predigt. vor der gantzen Gemeind verkündiget worden

III.11.b Wie heißt er?

Mein Namme ist. Konrad Altherr.

III.11.c Wo ist er her?

von Teüffen, alt 30. Jahr.

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

verheürathet dermahlen 1. Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ich bin 2 1/2 Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher meines Berufs ein Mahler, neben dem Lehren ist auch {dis} meine verrichtung, weil ich mich von dem Lehren, nicht könte ernehren.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

diese Schul besuchen 20.-35. Kinder, aber sehr Unbeständig. Es könten über 50. Kinder in die Schul gehen, es werden also gar zu viele Gründe von Unverständigen Eltern vorgeschützt, um ihre Kinder nicht in die Schull zu schiken. wie es im Volksblat. Numero 17. S. 26 zeile 17. heist. Knaben und Töchtern sind Ohngefehr gleichveil.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Meine Einkünfte Wochentlich von einem Kind 6. Kreüzer. Etwelche gehen nur die halbe Wochen. oder Tags 3. Stund. dann ist es 3. xr. welch schlechtes Einkommen. den Schullohn geben des kindes seine Eltern, Mit dem Armmengut bin ich damit vereiniget, wann Eltern den Schullohn nicht vermögen zu geben, so hab ich es von den verwaltern, Armenguts. vom Kind wöchentlich. 5. xr. damit ists aus

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Schulhauß, ist kein eigentliches. sondern es ist mein Privat Eigenthum, welches zwar dörfte Renofiert sein, wenn es mir die Nahrungs-Sorge zuließ, Die Schulstube ist also auch meine Wohnstube, dieweil das Hauß nur 3. Gemächt! und der Raum klein,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

über die Frage des 16.ten Artikels, ist nichts anzumerken

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Dises ist, als meine gewißenhafte Beantwortung, die mir in gedrukter Fragen ist vorgelegt worden, dieses ist zwar Einfältig aber Wahrhaft Geschrieben. Jch bin also in guter Zuversicht, das die Anstalten der Schulen werden sonderheitlich von Gott gesegnet sein. und wann das Einkommen mir solte beßer werden. so soll sich mein Fleiß als schwacher Schullehrer, von neüem beleben, Gott gebe seinen Segen darzu, Jch verbleibe zu sein ein Freünd der guten Ordnung, und jhr bereitweiliger Schuldiener.

Unterschrift

Konrad Altherr.
Teüffen. den 24. Hornung. 1799.

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