Oberdürnten (Transkription Nr. 475)

Schulort: Oberdürnten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 101-102v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799: Dürnten
Kirchgemeinde 1799: Dürnten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Dürnten
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

21.02.1799

Zustand der Schull Ober Dürnten

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober Dürnten

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist Eine zeivil Gemeind

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zur Kirchen Gemeind Dürnten

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Agent Schafft Dürnten

I.1.d In welchem Distrikt?

Jhm Distrik Grünningen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Zürrich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

ober Dürnten Ein Dorff bestehet Jn Häuser 35 Kinder 28
Garweid bestehet. Jn Häuser 9 Kinder 5
Käntlibach bestehet Jn Häuser 5 Kinder 3
breiten matt bestehet Jn Häuser 5 Kinder 7
Ghangetwis bestehet. Jn Häuser 7 Kinder 6
Tumlen bestehet. Jn Häuser 3 Kinder 1
Haßenstrik bestehet. Jn Häuser 1
Heüßlen bestehet Jn Häuser 5 Kinder 5
Looren bestehet Jn Häuser 5
Töbeli bestehet Jn Häuser 6 Kinder 4
Alle dise Häuser Liegen Jm Umkreise auf eine viertel Stund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Dürnten Eine Haubt Schull 1/4tl Stund
Tann Eine zivil Gemeind. Schull 1/4tl Stund
Hinwill Eine Haubt Schull 1/2tl Stund
Wernezhaußen zivil Gemeind Schull 1/2. Stund
Underbach eine zivil Gemeind. Schull 3/4tl Stund
Distrik Wald Wald Eine Haubt Schull 1 Stund
Fägschwil — Eine zivil Gemeind Schull, 1/2. Stund
Rüthi Eine Haubt Schüll 1/2. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

der Catechißmo zeügnus Psaltr Psalmenbuch das Neüe Testamen und auch etwas aus dem alten Testament: und die vermöglichen üben sich in Geschreybenem zu Lehrnnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird Jm Winter alle Tage, von Marteini bis den 1ten Tag Apprill gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das so Gennante Waßer Büchli zum Außwendig Lehrnnen: und die Coral Büchlein zum Gesang

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften Werden aus dem Gellert: und Anderen Stellen aus der Heiligen Schrifft Genohmen: und die Fehigen auch etwas Außwendig

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] die Schulle dauret Täglich von Morgens von 8 uhr bis mittags um. 11. Uhr. und Nachmit Tag. von. 1. Uhr bis Abends um. 4. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind Jn diser Schull Jn. 3. Claßen Eingetheilt dem Bürger Pfarrer Jn der Kirchen Aufsagen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullmeister ist von den Ehmäligen Schull Herren Examenatoren von Zürrich Exameniert und bestelt Worden

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Wäber

III.11.c Wo ist er her?

von ober Dürnten

III.11.d Wie alt?

63. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

4. söhne und. 2 Töchteren: und Haben mit dem Gütter Gewerb zu Thun

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

32 Jahre Lang

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn ober Dürnten an seinem Gebuhrtsort
Hate vorher mit seinem Gütter Gewerbe zu Thun Gehabt

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Winters Zeit Laßt ihm seyn Lehrammte Keine Andere Verrichtungen zu

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

An Knaben 34
An Mächden 25
Suma 59 — Jn allem

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Die Sommer Schull Wird nur von den Kinderen Besucht Welche zur Arbeit nicht Tauglich Sind und wird nur Dienstag und Sammstag Gehalten: und Hat darvon. 10 lb. von der Kirchen Dürnten

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der Gleichen Jst Keinen Vorhanden Sonder die Einkünfte des Schullehrers Werden angedeüdet bey dem 16ten Artickel: Jm Ganzen Einkomen des Schullehrers

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Es Wahre Kein Schullhauße: sonder der Schullehrer muste Seine Eignen Stuben Gäben, und Habe für Stuben Tisch Stühl beholtzung — 4 fl. von der zivil Gemeind ober Dürnten

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

15 fl. Capital: als ein Legatum: so der Schullehrer all Jährlich: 30 ß. zins davon Hat

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Ein Jeder Hauß vater ist verpflichtet für Jedes. Kind das Schreibt. 20. ß: und für Jedes Kind das Lehrnnt. 16. ß. für den Winter: Schullohn zu bezahlen

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Es Hat ein Jeweilliger Schullehrer von der Kirchen dürnten. All Jährlich 1 Müth Kernnen Aber Habe nichts bekommen für das Jahr: so auf Martini 1798. verfallen — ist

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

12. lb. Wahre aus Gröstem Mittleiden von Bürger Chorrherr Tobler von Zürich Aus dem Schullfond gegeben worden Wegen Schlechter besoldung

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
von der Reppdier Schull die Reppedier Schull wird nur winters zeit: an einem Dienstag gehalten: und Sommers zeit An Einem Sonntag nach der Kinderlehr: in der Kirchen Gehalten: und wahr Kein Lohn bestimmt sonder es ist Jedem Kind überlaßen es währe zuwünschen das der Lohn bestimmt wurde Es befinden sich Jn allem
An Kinderen 44
An Knaben 18
an Mädchen 26

Unterschrift

Bescheint Schullmeister Wäber Ob Durten den — 21.ten Hornung 1799

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