Winterberg (Transkription Nr. 46)

Schulort Winterberg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 60-61v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Lindau
Kirchgemeinde 1799: Lindau
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Lindau
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
19.02.1799

Beantwortung über den zustand der Schullen und des orts den 19.ten Hornung Anno 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst zu Winterberg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirchen Gemeind u Agentschaft Lindau

I.1.dIn welchem Distrikt?

noch Baßerstorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

noch Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

4 Häüßer ohngefehr 1/4. Stund ligen von dem Schulorte ab, welche Auch zu der obbemelten Schulle zu Winterberg gehören, nammlich Hof Kleiniken An dem Schulorte Selbst, nammlich zu Winterberg ligen 17. Häüsser — u der Umkreiß dißer 2. orten Mag Wohl. ein halbe Stund gerechnet werden

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die 3te Frag, Jst in vorhergehender 2.ten Froge berichtet

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Anzahl der Täglichen Schulkinder von Winterberg, Sind dißmohl. 21. Kinder die Anzahl der Täglichen Schulkinder von Kleinicken, Sind dißmahl. 5. Kinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Von Winterberg Auf Lindau, ist eine halbe Stund.
Von Winterberg Auf Grofstahl, ist eine Halbe Stund.
Von Winterberg Auf Reyken, ist eine Halbe Stund.
Von Winterberg Auf Brütten, ist eine Halbe Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

die obige Frog Kann ich nicht noch Beschaffenheit beantworten

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3. Klassen
Die Erste Klaß ist, Nammenbüchli u. Lehrmstr.
Die Zweite Klaß ist zeügnuß u. Psalmenbuch.
Die dritte Klaß ist Testament u geschribene Sachen:

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lessen, Bätten, Außwendig Lehrnen, singen. Schreiben, u. geschribene Sachen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, die Schulle wird auch im Sommer gehalten. die Winterschul wird 20. wochen gehalten: nammlich von Martiny Tag an biß den — 1.sten Tag Aprillen.
die Sommerschul aber wird wochentlich 2. Tag gehalten. die Schulzeit ist Montag u. Samstag Bestimt.
¢109¢¢ Zwüschen Beyden predigten an den Sontagen, wird auch eine Repitier Schul gehalten ¢/109¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehr Mstr: Catechißmus oder zeügnussbuch, psalter, u Psalmenbuch, Testament, Weißen Bätbuch, Üebungs Bücher Neü Gsangbuch, Bät u. Liederbüchli. u. Biblische geschichten.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die vorschriften werden von dem Schul Mstr: Selbst gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vor Mittag 3. Stund. u. noch Mittag 3. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst noch anleitung, u. Berichtung Seines Br: pfahrers am ort. u. V. den Bürgeren Examminatoren in zürich Bestelt worden u. hat ein öfentliches Exammen vor Jhnen außstehen, oder ablegen Müssen

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Baumer.

III.11.cWo ist er her?

Von Winterberg.

III.11.dWie alt?

36. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Aber noch Keine Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr, u. 14. wochen

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst noch Winterthur gegangen, u. Hat daselbst in einer wullen Faprick gearbeitet.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jo. Freylich, Noch dem verrichteten Beruf des lehramts, Habe ich noch Kaufmanns waaren in Zürich zu verarbeiten, u. diße arbeit wird Mit Nammen Seydenwinden genent.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Sind diß 1799. 26. Tägliche Schulkinder — Nammlich, 12. Knaben u 14. Tochteren
Jm Sommer Müßen die gleichen obbemelten Kinder die Schulle besuchen
¢109¢¢ Auch Sind diß 1799 25. Repitierschuller. Nammlich. 14. Knaben u. 11. Töchteren ¢/109¢¢
¢110¢¢ Auch Sind diß 1799 32. Nachtschuller. Nammlich. 17. Knaben u 15. Töchteren ¢/110¢¢

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Von dißen 4. obstehenden Fragen: Jst nichts dergleichen Vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst Keins Eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

An dißem So genanten ort zu Winterberg ist Kein Schulhauß Und So auch Keine Schulstuben Sonderen der Schulmstr. Muß in Selbst eigenen Stuben die Schulle Halten u. für die wohnung Besorgt Sein. Ohne daß er einen einzigen Haller. Haußzinß Für dieselbige zu Beziehen Hat.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

1. ß. Schullohn wochentlich Für ein Tägliches Schulkind welches die Schulle 20. wochen lang zu Besuchen Hat. N:B: Von denen vermöglichen Elteren, die den Schullohn für Jhre Kinder Selbsten Bezahlen. 1. ß. 6. Hlr: Schullohn Für ein Armes Tägliches SchulKind, welches den Schullohn auß dem Amt Töß zu beziehen erhalten Hat.
4. lb. Geld, auß der Kapellen zu Tagelschwangen
8. lb. Geld, auß der Gemeinds Kassen.
Zwen Müt Kernen auß dem Amt Töß.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

von dißen 8 obstehenden Frogen: Nur eine Einzige dorvon welche die Gemeindskasen: betrift. Außgenohmmen, ist nichts dergleichen vorhanden.
¢109-110¢¢ Endlich Sol ich noch eröfnen, waß der Schullohn von einem Repitierschuller, u. Nachtschuller biß anhin gewesen ist. ¢/109-110¢¢ ¢109¢¢ Erstlich. 4. ß. von Einem Repitierschuller. ¢/109¢¢ ¢110¢¢ u. 6. ß. Von Einem Nachtschuller. ¢/110¢¢
1. lb. Auß Dem Amt Töß. Für Dinten u: Papir.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

von dißen 8 obstehenden Frogen: Nur eine Einzige dorvon welche die Gemeindskasen: betrift. Außgenohmmen, ist nichts dergleichen vorhanden.
¢109-110¢¢ Endlich Sol ich noch eröfnen, waß der Schullohn von einem Repitierschuller, u. Nachtschuller biß anhin gewesen ist. ¢/109-110¢¢ ¢109¢¢ Erstlich. 4. ß. von Einem Repitierschuller. ¢/109¢¢ ¢110¢¢ u. 6. ß. Von Einem Nachtschuller. ¢/110¢¢
1. lb. Auß Dem Amt Töß. Für Dinten u: Papir.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

von dißen 8 obstehenden Frogen: Nur eine Einzige dorvon welche die Gemeindskasen: betrift. Außgenohmmen, ist nichts dergleichen vorhanden.
¢109-110¢¢ Endlich Sol ich noch eröfnen, waß der Schullohn von einem Repitierschuller, u. Nachtschuller biß anhin gewesen ist. ¢/109-110¢¢ ¢109¢¢ Erstlich. 4. ß. von Einem Repitierschuller. ¢/109¢¢ ¢110¢¢ u. 6. ß. Von Einem Nachtschuller. ¢/110¢¢
1. lb. Auß Dem Amt Töß. Für Dinten u: Papir.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Winterberg. den 19. Fbr. 99. Heinrich Baumer Schul: Mstr.

Zitierempfehlung: