Galgenen (Transkription Nr. 449)
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- Galgenen (Niedere Schule, katholisch)
Freyheit Gleichheit! Beantworthung der Fragen über den Zustand der Schule in der Gemeinde — Galgenen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Galgenen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist eine ländliche, zerstreüte Gemeinde. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Sie ist eine eigne Gemeinde, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | und hat eine eigne Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Rappersweil. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jnnerhalb des Umkreißes der ersten 4tel Stunde befinden sich 68 Haüßer. Der Zweyten 4tl Stunde — 58. Haüßer. Der Dritten — 15. Haüßer. Der vierten — 18. Haüßer. der Sechsten — 4. Haüßer. der achten — 6 Haüßer. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Dazu gehört Siebnen diesseits der aa, Schoren und Buhl 1/2 Stde entfernt; der hinder und vorder Berg der untern Gegend nach 1/2 Stde entfernt; von der höhe her aber eine Stunde; von ganz oben her bei 2 Stunden; hernach die Fuchsen Roß, entfernt 1/2 Stde — das Nähere und übrige ist um de Kirche herum — zerstreüt. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Von Allen her fast gleich viel. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | ||[Seite 2] Die Entfernung der benachbarten Schule verhält sich so: |
I.4.a | Ihre Namen. | Die nächste ist zu Lachen — entfernt 1/2 St die zweyt zu Altendorf — entfernt 1 Std Ober uns ist wieder die nächste Schule zu Schubelbach entfernt 1 Std. Neben uns ist eine zu Wangen entfernt 1 Std. Auf einer andrn Seite neben uns ist wider eine im vorder Wegithal entfernt 2 Stdn. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Ja, in die Alphabeth — Buch Nammenbuch — Buchstabier — leße, — und Schreib Klassen. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Schreiben und leßen — Geschriebenes, und gedruktes, den Catechissm. etc. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Ja. Von st: Martin weg, bis Palmensontag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Keine — methodische. Denn hier existiert noch der alte Schlendrian im Schulfache. Normalschule, oder eine andere kluge Einrichtung, wessen Nammens da immer gewessen seyn mochte — dürfte hier nicht einquatiren das die einfachen Landbewohner hier für alles Neüe ist ihnen ohnhin verdächtig! und so wollte ich keinem brgr Schullehrer eingerathen haben, eine solche — Kezerey einzuführen. Cassation seines Amts wär für ihn unvermeidlich gewessen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Wenn Sie eine ziemmlich vollkommen im Stande waren nachzuahmen, wurden ihnen andere gegeben — immer größere nachgemacht. der Anfang war beym kleinen Alphabeth — dann das große dazu, dann einnige Wörter, dann ganze Aufsäze u.s.f. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | ||[Seite 3] 4 Stunden. 2 vor — 2 Nachmitag. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Die Gemeinds-Bürger. |
III.11.b | Wie heißt er? | Fridolin Schwyter. |
III.11.c | Wo ist er her? | Aus dieser Gemainde. |
III.11.d | Wie alt? | 28 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Darf keine machen!! |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 4 Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Auf Gymnaßie — Akademien — und Universitäten. Studiert. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Ja, als Caplan alle mögliche Seelsorg, Pflichten. Jch muß Schulmeister seyn, und Früh Meßer, und Caplan, und Vicar. kurz! ich muß alles das (was mich Brgr Pfarrer und Brgr Bauer) — beordern — thun. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Zwischen 30 und 40 — oft wenniger; auch manches mal darüber. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben circ 20 - 24 - 30. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Sommerschule ware bis dahin keine. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 4] Ja |
IV.13.b | Wie stark ist er? | 317 Kronen. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Von fromen Stiftungen der Ein woher der Gemeinde. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Nicht alt — aber blos halb ausgemacht, und unterhalten. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Ja; und diese Schulstube ist zugleich das WohnZimmer des Schullehrers, und des Caplans zusammen |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Ein Schulvogt im Nammen der Gemeinde |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Nichts. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Von obigen Capitalzinßen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | von allem diesem nichts |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | von diesen. Gantz paar 24 fl. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Anmerkung. Partheylos — wünschte ich, daß dem B. Schullehrer in Zukunft ein Gehalt möchte festgesezt werden, der seiner grossen Mühe im verdrüsslichsten Geschäfte auf der Welt entsprechend seyn würde; — ihn der gewöhnlichen Darbung, und verächtlichen Armuth enthebte, damit er nicht genöthigt werde: mit Rüksicht auf Spoeteln handeln zu müssen, dass er zu essen habe; sondern daß er gerecht und geachtet; mit nöthigem Coesten, und ohne Nachsicht — seine wichtigsten Pflichten genau zu erfüllen in Stand kommen könnte!!! | |
Unterschrift |