Rudolfingen (Transkription Nr. 430)

Schulort: Rudolfingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 28-29v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799: Wildensbuch
Kirchgemeinde 1799: Trüllikon
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Aebtissinnen von Feldbach)
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Trüllikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

FRAG ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUL zu Rudolfingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchen Gemein Trülliken. Agentschaft Wildenspuch.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrike Benken.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier seind die Haüser alle um das Schul Haus Herum.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es ist nur ein Dorf, und sind daher keine frömde kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Es sind daher keine frömde Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Trülliken 1/4. stund.
b. Wildenspuch 1/4. stund.
c. Benken 1/2. stund.
d. Marthalen 1/2. stund.
e. Öhrlingen 1/2. stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini, bis um die Osterzeit.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lehr Mstr: Zeugnußen, Psalmenbuch, Testment. Heerenweisen Bättbuch, Waserbüchli, den Psalter.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich Vorschreiben, Vorzedel, und aus den bücheren, und außwendig.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgen 3. stund, nach Mitag 3. stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die so lesen können, sind in Claßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Vom Examenator Convent, er hat müßen ein Examen auß stehen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs: Ulrich Rüeger.

III.11.c Wo ist er her?

Von Rudolfingen.

III.11.d Wie alt?

66. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

37. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Haus lehrer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Sommers Zeit, güter arbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

20. Knaben
24. Töchteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ungefehr 20. Knaben, und Töchteren zwey halbe Tag in der wochen und ist Vom Kind durch den gantzen Sommer 8 xr.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist nichts Vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

gar nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

es ist nichts.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

5 fl. auß dem Armen Gut für die Sommer Schul es ist alles nichts

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für das Kind wochentlich 2. xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist keins Vorhanden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

jn meinem eignen Haus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Bis dato habe ich kein Hauszins bekommen, und und haben mich die fenster schon über 40 fl. kostet.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmstr: muß darfür sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

2. fl. für die Reppetier Schul
1. Müth Kernen.
2. fl. 20. ß Geld.
2. Wägen mit Holtz
Aus der Gemeind.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

nichts

IV.16.B.c Stiftungen?

auch nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

auch nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts ist Vorhanden.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

es ist auch nichts vorhanden:

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: