St. Gallen (Transkription Nr. 428)

Schulort: St. Gallen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 236
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: St. Gallen
Agentschaft 1799: St. Gallen
Kirchgemeinde 1799: St. Gallen
Ort/Herrschaft 1750: St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: St. Gallen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • St. Gallen (Niedere Schule, Armenschule/Waisenhausschule, reformiert)

21.02.1799

ANTWORTEN, ÜBER DIE VORGELETEN FRAGEN DES BÜRGER Ministers DER KÜNSTE U: WISSENSCHAFTEN
Von Laurenz Heß, Waisenvatter in St: Gallen
den 21.ten Febr: 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule ist im Armenhause, in der Gemeind St. Gallen im Canton Säntis.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Die Schule ist im Armenhause, in der Gemeind St. Gallen im Canton Säntis.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Die Schule ist im Armenhause, in der Gemeind St. Gallen im Canton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt gründlich Buchstabieren u: Lesen schön und Correct Schreiben, als Briefe, Conti, Quitungen, Obligationen, Contracte u: s: w.
Rechnen und Singen
auch werden die Kinder wöchentlich 3. mal von Bürger Spithal Pfarrer Speker, in der Religion getreü unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr hindurch gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

zum Auswendig Lernen sind der Heidelbergische Catechismus, der Psalter, das Spruch Buch (enthält biblische Sprüche alten und neuen Testaments) und der Lampe.
Die Lese Bücher sind, das neüe Testament, Raffs Naturgeschichte u. Voit, handelnde von allen Professionen etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese verfertige selbsten nach Jedem Bedürfniß.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Täglich des Morgens von 8. bis 11. Uhr,
u. Nachmittags von 1. bis 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Meine Kinder habe in 3 Classen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jch wurde 1784. vom damaligen Kleinen Rath gewählt.

III.11.b Wie heißt er?

Mein Namme ist Laurenz Heß, von St. Gallen, gebohren den 9te Dec: 1757.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Habe 4 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Bin Schul Lehrer 15 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ehe ich in meine Vatterstadt beruffen wurde, ware ich beynahe 12 Jahr als Privat-Lehrer in Zürich.
Mein eigentlicher Beruf ist, das Lehr und Erziehungsfach.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die gegenwärtige Anzahl meiner Waisenkinder die ich zu Lehren u. zubesorgen habe, sind 37. nemlich Knaben, 15. und Mägden 22.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Jhre Oekonomische Besorgung u: Aufsicht, ligt auch mir als Vater ob, die Kosten aber fliessen aus dem Armenguth.
Die waisenknaben stehn so lange unter meiner Aufsicht u: Besorgung, bis sie fähig ein Handwerk zuerlernen, des gleichen auch die Töchtern, bis selbige in Dienst tretten können.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jhre Oekonomische Besorgung u: Aufsicht, ligt auch mir als Vater ob, die Kosten aber fliessen aus dem Armenguth.
Die waisenknaben stehn so lange unter meiner Aufsicht u: Besorgung, bis sie fähig ein Handwerk zuerlernen, des gleichen auch die Töchtern, bis selbige in Dienst tretten können.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Meine Schule, die Wohnung der waisenkinder, auch meine Wohnung sind im Armenhaus.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Meine Schule, die Wohnung der waisenkinder, auch meine Wohnung sind im Armenhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Alle u: Jede Unkösten der Gebäüden, wie auch die ganze Unterhaltung sämtlicher waisenkindern, wird aus dem Armenguth bezalt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld Jahrl. 150 fl.
b. An Netualien bestehend in ordentl. Pfrund nemlich 16 Port: fleisch und Gemüse, 5. weissen und 7. Kernen Brödte. wöchentlich
1. Maß Wein Tägl. auch zins u: Holz frey.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

c. Aus dem Armen oder Spithalguth.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

So wie der hiesige Spithal ein eigenens u: ganz abgesundertes Jnstitut und wohlthätige Stiftung zum besten unserer Gemeinds-Bürger ist, so hat er auch seine eigene Vorsteher aus der Gemeind, die die Ober-Aufsicht über alle Beammte desselben führen Diese Ober-Aufsicht erstrekt sich besonders auch über die im Spithal befindliche Schule u: was davon abhängt, als welche in einem ganz eigenen, u: von den übrigen öffentlichen Schulen abgesonderten Verhältniße stehet, angesehen keine andere, als würklich in den Spithal zur Unterhaltung u: Erziehung aufgenommene waisenkinder der Hiesigen Gemeinds-Bürger, Antheil an dem dortigen Schul-Unterrichte nehmen können, da hingegen die übrigen Bürgers Knaben u: Töchtern Gelegenheit haben, die andern öffentlich Schulen zubesuchen, u: so bezieht denn auch, aus angebrachten Gründen, der Lehrer seinen Sold ganz von dem Spithal.

Unterschrift

Zitierempfehlung: