Hagenbuch (Transkription Nr. 395)

Schulort Hagenbuch
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 205-206v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Aadorf, Aawangen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hagenbuch
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hagenbuch (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799

Beantwortung der Fragen Über den Zustand der Schul in Hagenbuch

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn Hagenbuch.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu 2. Kirchen-Gemeinden. Awangen und Adorf. beyd im Kanton Thurgau.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum District Elgg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu der Schul sind zu allen Zeiten kommen, alle Pfarrangehörigen auf Awangen District Frauenfeld.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Awangen 9. Haushaltungen.
Hutzenweil 7. Haushaltungen.
Heüsli 7. Haushaltungen.
Maas 4. Haushaltungen.
Burg 12. Haushaltungen.
Teüscher Hof 2. Haushaltungen.
Diese ernannten Haushaltungen
haben alle 1. Viertel Stund in Schul

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Die Schulen auf eine Stunde im Umkreiß Elgg. Adorf. Matzingen. Frauenfeld. Gachnang.
Schneit 1. Viertel, Züniken. 3. Viertel Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt, Schreiben, lesen, außwendig, Gebäte, Bsalmen, Lieder aus dem Waserbüchli.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten.
Jm Sommer 24. Wochen, jede aber nur 2. Tag.
Den Winter durch 20. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament, Psalmen, Zeügnuß-Buch, sind zum lesen eingeführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vor-Schrifften werden durch den Schulmeister gemacht, und den Kinderen Frey gegeben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird alle Tag 6. Stund gehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Bis anhin hat das Examinator Collegium in Zürich, durch einen Vorschlag des Stillstands in der Gemeinde, den Schulmeister bestellt.

III.11.bWie heißt er?

Sebastian Frey in Hagenbuch, 33. Jahr alt.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat 3. Kinder, ist 7. Jahr Schulmeister.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhar war er ein Dienst-Bott.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat ein kleines Detail Händeli, gibt Baumwollen zuspinnen, hat ein wenig mit Wein zuthun.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Von Anfang bis Ende 66. Kinder den Winter.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Den Sommer durch 20. Kinder.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Vom 4ten Titul ist nichts zubeantworten.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Geld ist keins vorhanden.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul-Haus ist keins, auch keine besondere Schulstube. Die Schulstube war in des Schulmeisters eignem Hause besonders, und jetz würklich neü gemacht. Zins hat er nie für die Schulstube bekommen.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Besoldung ist, jede Wochen vom Kind 1. Schilling. Zwen Mütt Kernen aus dem Amt Winterthur.
An Holtz. 2. Fuder, aus dem Gemeind Holtz.
Für die Sommer-Schul jeden Tag 10. Schilling.
Wird aus dem Steür-Geld bezalt.
Von denn übrigen Pünkten ist kein zu beantworten.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint Schulmeister Sebastian Frey
Hagenbuch. Den 15ten Hornung 1799.

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