Thalheim an der Thur (Transkription Nr. 334)

Schulort: Thalheim an der Thur
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 82-83
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Thalheim an der Thur (Dorlikon)
Kirchgemeinde 1799: Thalheim an der Thur (Dorlikon)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Thalheim an der Thur
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

14.02.1799

BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN. VOM ZUSTAND DER SCHULE ZU

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

DORLICKEN ist ein Dorf eine eigne GEMEINDE bestehende aus 68. BÜRGER, zur KIRCHGEMEINE oder AGENTSCHAFFT gehört GÜTIGKHAUSEN eine GEMEIND bestehende auß 40. BÜRGER

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

DISTRIKT ANDELFINGEN

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

KANTON ZÜRICH

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die entfehrnung der benachbarten SCHULEN sind
ALTICKEN 1/2. STUND
DYNHART 1/2. STUND
ESCHLICKEN 1/4. STUND
RUTSCHWYL 3/4. STUND
OBERWYL 1/2. STUND
NIDERWYL 1/2. STUND
GÜTICKHAUSEN 1/4. STUND

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Wird in der SCHULE gelehrt — Buchstabieren — LESEN. GEDRUCKT und GESCHRIBENES Außwendig — SCHREIBEN und SINGEN

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wird die SCHULE im WINTER von Martinstag bis spath in Merz Monath gehalten Durch den SOMER gewöhnlich 16. WOCHEN

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

sind Schulbücher einführt — Das Namen Buch — Der CATECHISMUS — Das ZEÜGNUSS BUCH — PALM-BUCH — Das NEÜE-TESTAMENT, und andere GEISTLICHE Bücher mehr

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden abgefaßte Vorschrifften den LEHRNENDEN fürgelegt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauret die SCHULE Täglich 6. Stunden, Vormittag 3. Nachmittag 3. Stunden Jm SOMER nur Nachmittag 3. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

sind die Kinder nicht in Claßen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

SCHULLEHRER, Bishar ist der SCHULMEISTER EXAMINIERT und bestelt v: Examinatoren B: St: in ZÜRICH

III.11.b Wie heißt er?

Dißmahl SCHULMR — Rudolf Frey — Aus der GEMEINE, Alters 35. Jahr

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie 1. WEIB — 1. SÖHNLI.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint dem 25.ten Sept 1795. SCHULMR, vorher mit der HAUSSWIRTHSCHAFFT und mit der SCHUL beschäfftiget neben Mn. Vater sel: den 1.ten Febr. 1793. würklich zu zu einem SCHUL gehülfen erwehlt worden

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 2] Nebst dem LEHRAMT sind noch verrichtungen — HAUSSWIRTHSCHAFFT. ETC.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

SCHULKINDER es besuchen die SCHULE

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im WINTER Knaben. 17.
Mädchen 21.
Summa 38.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im SOMER Knaben 8.
Mädchen 14.
Summa 22
Zu Fehrneren verrichtungen Gehören, Vorsingen bey dem GOTTESDIENST, Sont: und in der Wochen, Zweitens die kleine Kinderlehr halten am 2ten Sontag wegen abwesenheit des B. Pfarers und der Vilial,

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Vom SCHULHAUSS im dessen Zustand
Dasselbige ist ein Neü Gebauen Hauß — STUBEN Vollkomne grösse und gelegenheit, erhalte keinen Haußzinß — auch eigne besorgung derselben, ja dagegen sol ich noch meinem Bruder Abtrag thun pr. den gebrauch der Grossen Stuben weil sie gemein ist

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

EINKOMEN der SCHULE
AN GELT — Wochentlich von jedem kind 1. Schilling und zwahren von den unvermöglichen auß dem Amt Tööß — von den vermögenden auß ihnen slbst Auß dem Friesischen vermächtniß von ZÜRICH im 4.ten Jahr 5. fl. oder Jährlich gerechnet 1. fl. 10. ß.
dito Jährlich auß dem CHORHERREN Stifft in ZÜRICH, 3. fl. pr. das Samstags Gebätt zuhalten — 1. fl. darvon gehört an die Belohnung pr das singen beim Gottesdienst in der Wochen
pr. dito 1. fl. auß dem Armen Guth der Kirchgm: DORLICKEN
Von jeder Hochzeit 16. ß. oder an die Mahlzeit auch ein Schnupftuch Von einer Großen Leich 16. ß. oder an die Mahlzeit pr von einem Vermögenden — dito von einem unvermöglichen 5. ß.
NB. ist bis dahin Winterszeit Wochentlich 2. Nacht-Schulen gehalten worden, deren Anzahl von Schülern vor etwas zeit bis auf 36. beloffen, und von jedem 5. ß. bezogen, Dato aber den lohn v: 14. erhalte
||[Seite 3] AN KERNEN 2. Müt und wurde auß dem Amt Tööß bezahlt und aus dem dato abgeschafften zehenden
An WEIN. 0.
An Holz Jährlich eine portion 1-1 1/2. Bis 2. Wägen voll mit Cösten von der GEMEIND (Dato mehr geschwächt von den Burgeren wegen gemeinter Freyheit wegen der Revolution) Selbiges ist wegen der kleinen Kinderlehr zu halten, in der Schulstube Winterzeit, — Von jedem Kind Täglich ein Scheyt
Sindt Anno 1778. ist eine REPITIER SCHUL gehalten worden und den Elteren die belohnung überlaßen, ist bis anhin nichts bezalt worden {sind bis dato 22. Knaben und töchtern,} Fehrner pr das Leßen auf der Canzel an Heil: Fästtagen während Geniessung des heil: ABENDMAHLS, Jährlich eine Mahlzeit von der GEMEIND, Letstlich aber abgeschafft und gar nichts bezalt worden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Das diese Beantwortung so vil möglich zusamen Getragen und mit dem Zustand der Schule aufs näheste Exestiere

Unterschrift

SCHULMR RUDOLF FREY ZU
DORLICKEN

Den 14.ten Febr. 1799

Zitierempfehlung: