Wellenau (Transkription Nr. 330)

Schulort Wellenau
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 261-262
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Bauma
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bauma
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wellenau (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799

BEANTWORTUNG Der vorgelegten Fraagen, den Zustand der Schul Wellnauw, betreffend, von Johanniß Kägi Schulmeister daselbsten

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wellnauw

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Agentschafft Bauma

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikte Fehr Altdorf

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Cantons Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Beschränckt sich einig auf Wellnauw

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Wegen überaus großer anzahl der Schul Bauma und Entfernen, besuchen die Kinder aus nachfolgenden ortschaften die Schul zu Wellnauw
a Teüffenbach entfernt 10 Minuten hat 12 Haüser. Kinder. 30.
Blakten entfernt 12. Minuten hat 1 Haüser. Kinder. 4
Seewadel entfernt 8 Minuten hat 8 Haüser. Kinder. 15
Schwandelbach entfernt 3 Minuten hat 2 Haüser. Kinder. 4

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Lipperschwendi 15 Minuten
Bauma 30 Minuten Lentzen der Pfr Fischenthal, 22 Minuten
Boden der Pfr Fischenthal, 40 Minuten

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nach den Lehrbücheren, in 3. Claßen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, richtig und verständlich lesen und schreiben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter 20 Wochen — jm Sommer Wochentlich 2 Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

N Büchli, Lmeister — Zeügnuß — Psalmenbuch Testament — u Waser büchli

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man schreibt ihnen vor, auf Mancherley Art u Weis

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauret täglich — 6. Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde bis dahin vom Examinat- Convent, nach vorhergegangener Prüfung erwehlt

III.11.bWie heißt er?

Johannes Kägi

III.11.cWo ist er her?

Von Wellnauw

III.11.dWie alt?

53. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Söhne — 2 Töchteren

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

20. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hatte sich vorher, und auch jezt nebet seinem Beruf, dem Landbau gewiedmet

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schul kinder. überhaupt 102

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 47 Mädchen 55

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

auch im Sommer

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

650. fl. — Von den Bürgeren Wellnauw

IV.13.bWie stark ist er?

150. fl. — Vermächniß vom verstorbnen Landt vogt Rahn auf Kyburg

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

sind Zinß tragend

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

Hat weder Schulhaus, nach Schulstuben der Schulmeister giebt seine Stuben selbst hat Jährlich Zinß darfür — 6. fl.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 27. fl. 20 ß. Als Zinß von obigem Holtz — von jedem Kind ein Scheit

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus zusammen gelegtem Geld 24. fl. 20. ß.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Schulfond von Zürich 3 fl.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Actum den 15ten Hornung. 1799.

Zitierempfehlung: