Wellenau (Transkription Nr. 330)

Schulort: Wellenau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 261-262
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Bauma
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bauma
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wellenau (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

BEANTWORTUNG Der vorgelegten Fraagen, den Zustand der Schul Wellnauw, betreffend, von Johanniß Kägi Schulmeister daselbsten

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wellnauw

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Agentschafft Bauma

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Fehr Altdorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Cantons Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Beschränckt sich einig auf Wellnauw

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Wegen überaus großer anzahl der Schul Bauma und Entfernen, besuchen die Kinder aus nachfolgenden ortschaften die Schul zu Wellnauw
a Teüffenbach entfernt 10 Minuten hat 12 Haüser. Kinder. 30.
Blakten entfernt 12. Minuten hat 1 Haüser. Kinder. 4
Seewadel entfernt 8 Minuten hat 8 Haüser. Kinder. 15
Schwandelbach entfernt 3 Minuten hat 2 Haüser. Kinder. 4

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Lipperschwendi 15 Minuten
Bauma 30 Minuten Lentzen der Pfr Fischenthal, 22 Minuten
Boden der Pfr Fischenthal, 40 Minuten

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, richtig und verständlich lesen und schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter 20 Wochen — jm Sommer Wochentlich 2 Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

N Büchli, Lmeister — Zeügnuß — Psalmenbuch Testament — u Waser büchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man schreibt ihnen vor, auf Mancherley Art u Weis

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauret täglich — 6. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nach den Lehrbücheren, in 3. Claßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde bis dahin vom Examinat- Convent, nach vorhergegangener Prüfung erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Kägi

III.11.c Wo ist er her?

Von Wellnauw

III.11.d Wie alt?

53. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Söhne — 2 Töchteren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

20. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hatte sich vorher, und auch jezt nebet seinem Beruf, dem Landbau gewiedmet

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schul kinder. überhaupt 102

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 47 Mädchen 55

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

auch im Sommer

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

650. fl. — Von den Bürgeren Wellnauw

IV.13.b Wie stark ist er?

150. fl. — Vermächniß vom verstorbnen Landt vogt Rahn auf Kyburg

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

sind Zinß tragend

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Hat weder Schulhaus, nach Schulstuben der Schulmeister giebt seine Stuben selbst hat Jährlich Zinß darfür — 6. fl.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 27. fl. 20 ß. Als Zinß von obigem Holtz — von jedem Kind ein Scheit

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus zusammen gelegtem Geld 24. fl. 20. ß.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Schulfond von Zürich 3 fl.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Actum den 15ten Hornung. 1799.

Zitierempfehlung: