Oberrieden (Transkription Nr. 33)

Schulort Oberrieden
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 20-21v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Horgen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Oberrieden
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Oberrieden
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
16.02.1799

BEANTWORTUNG Auf die von dem Zustand der vorgelegten Fragen über die Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

OBERRIEDEN.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf aber zerstreüt.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Eine eigene Kirchen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jm Distrikt Horgen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb 1/4. Stund liegen alle zur Schul gehörigen Häüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen, Tischenloo, Winkelhalten, Brugg, Stünzi, Hub u. Spilhof, Dörfli, Bündt, Waltenbühl, Bleier, Binderen, Hinder und voder Scheller.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Tischenloo. 18. Kinder
Winkelhalten 3. Kinder
Brugg 7. Kinder
Stünzi 11. Kinder
Hub u. Spilhof 14. Kinder
Dörfli 13. Kinder
Bündt 5. Kinder
Wattenbühl 6. Kinder
Bleier u. Bindern 7. Kinder
Hinder Scheller
Voder Scheller 2. Kinder
Summa 86. Kinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Horgen und Thalweil.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Horgen 1/2. und Thalweil 1/4. Stund

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind Klassenmäßig eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Lesen, und Schreiben, den kleinen und grossen Lehrmeister auswendig wie auch Psalmen und Lieder.
¢312¢¢ Jn der Repitierschul wird das was die Kinder in der alltäglichen Schull gelehrnet haben, wiederum geprüft, dahrin komen die Kinder welche die alltagschul nicht mehr besuchen, Winterszeit an einem Werktag, Sommerszeit aber zwischen beiden Predigten. ¢/312¢¢ ¢313¢¢ Zur ||[Seite 2] Zur Uebung des Psalmengesangs, wird von Martini bis Merzen alle Wochen 3. Nächte Schule gehalten welch etwann von 30. Kinderen besucht wird. ¢/313¢¢

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Somer und Winter gehalten, ausgenommen 3. Wochen in der Ernde, und 14. Tag über die Herbstzeit

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, Namenbüchli, Lehrmeister, Psalmenbuch, Testament, auch Zeitungen, und Bürger Pfarer Wasers Schulbüchli.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Hauptzügen wird angefangen, so dann mit Vorschrifften fort gefahren, bis eine leserliche Schrift gemachet wird, hernach getruktes abzuschreiben, und denn auswendig.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die wird gehalten 2. Stund Vormittag, und 2. Stund Nachmittag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist bestellt worden, nach vorhergegangenem Examen, von dem vormahligen Examinater Convent in Zürich.

III.11.bWie heißt er?

Hs. Jacob Staub.

III.11.cWo ist er her?

von Oberrieden.

III.11.dWie alt?

61. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

8. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

27 1/2. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

die Güterarbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

auch dieselbe.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter von etwann 40. Knaben
30. Töchteren.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer von etwann 30. Knaben.
40. Töchteren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst keiner

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

¢313¢¢ Jst keines, ausgenommen von der Nachtsingschul bezahlt ein Kind das alle 3. Nächt in der Wochen kommt für den ganzen Winter kommt 8. ß. das aber welches nur 2. Nächte kommt 6. ß. ¢/313¢¢

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Jst Anno 1763. von der Gemeind selbsten neü erbauen worden.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist nebst der Schulstuben, auch eine Wohnung für den Schulmstr.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Wird auch von der Gemeind besorget.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt Jährlich 52. fl. an Gelt. und 2. Klafter Holz woraus aber die Schulstuben zuheizen ist.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Das Holz kommt aus dem alten Forst, 27. fl. wird aus der Gemeindskassen bezahlt. die übrigen 25. fl. werden von einichen, vor mahls der Gemeind gehörigen Güterbesizeren als Grundzinß bezahlt.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von obesagten Güterenbesizeren die obigen 25. fl.

IV.16.B.bSchulgeldern?

keine.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Die obigen angefürten 27. fl.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 16.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: