Blitterswil (Transkription Nr. 312)

Schulort Blitterswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 263-264v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Bauma
Kirchgemeinde 1799: Bauma
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bauma
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG. DER VORGELEGTEN FRAGEN DEN ZUSTAND DER SCHUL BLITTERSCHWEIL BETREFFEND VON HS HEINRICH JUKER SCHULMSTR. DASELBST.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Blitterschwyl

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchgemeind Bauma und derselben Agentschaft

I.1.dIn welchem Distrikt?

im Distrikt Fehraltorf

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kantons Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises 1/4 Stund sind 2 Haüser. Jnnerhalb des Umkreises 1/2 Stund sind 4 Haüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Auwis Minuten 10. Mädchen. 4.
Lochbach Minuten. 12. Knaben. 1. Mädchen. 3.
Ramsel Stund. 1/4 Knaben. 2
Ürschen Stund. 1/4 Knaben. 5. Mädchen. 3.
Sülch Stund 1/2 Knaben. 2.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Undalen 1/4 Stund.
Baumma 3/4 Stund.
Manzenhub Pf Wyla 3/4 Stund.
Tablet Pf Turbenthal 3/4 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nach den eingeführten Büchern in 3 Klassen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabiren, verständlich lesen, schreiben und rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter 20 Wochen — im Sommer wochentlich 2 Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli, Lehrmstr, Zeügnuß, Psalter, Testament, Waserbchli. und N. Gs Buch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man schreibt ihnen vor, macht Vorschriften rc. je nach des Kinds Wissenschaft.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die ehmaligen Examinat: in Zürich wählten den Schulmstr. nach vorher gegangner Prüffung

III.11.bWie heißt er?

deßen Name Hs Heinrich Juker von Blitterschwyl

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

alt 27 J.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ohne Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 6 J.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

widmete sich vorher und auch jezt so viel es die Schulgeschäfte erlauben dem Landbau.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder überhaubt besuchen die Schule 67.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

¢417¢¢ Repet. Knaben 6. Mädchen 29. ¢/417¢¢ Tagschlr. Knaben 10. Mädchen 28.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Tagschlr. Knaben 10. Mädchen 28.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Hat einen Schulfond besteht in 400 fl. aus dem zusammen gelegten Gelde der Hausväter, welches auf Grund und Boden angeliehen ist.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Eingeführtes Schulgeld ist, für jedes Kind das die Schul besucht wochentlich 1 ß.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist keins

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schulmstr gibt eine Stuben darin die Schul allein kan gehalten werden

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

darfür wird nichts bezahlt.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Für jeden Tagschülr täglich 1 Scheit — Schulgeld 10-11 fl. je nach dem die Kinder die Schul besuchen — den Zins als 16 fl. von obigen 400 fl. — aus dem Schulfond von Zürich 4 fl.
Aus jedem a: Geld für Wintter und Somerschülr 13-14 fl. je nach dem die Kinder die Schul besuchen
zusamen gelegten der Hausväter 16 fl.
aus dem Schulfond von Zürich 4 fl.
Summa 33 bis 34 fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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