Rüschlikon (Transkription Nr. 31)

Schulort Rüschlikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 17-18v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Horgen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rüschlikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Rüschlikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
14.02.1799

FRAGEN über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüschlikon, am Zürichsee.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rüschlikon.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Horgen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1/4. Stund, im durchschnitt.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Marchbach: Böndler: Rüti: Moos: Ober- und Unterdorf.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die 4. erstbemeldten Ort oder Höfe, Ca. 1/4. Stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Überhaubt befinden sich:
¢311¢¢ Repetierschüler Knaben: 50.
Repetierschüler Töchtern: 52. ¢/311¢¢
Alltagschüler.
Von 65. bis auf 78.
Summa 180.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Keine sogenannten Nebenschulen.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in 3. Klassen: 1. Anfänger. 2. Buchstabier. 3. Lese und Schreibschüler. Jede Klaß hat besondere Tische. Bey dem Buchstabier und Sylabier Unterricht, werden der 2. u. 3. Klaß, und nachher auch der Leseklaß die gleichen Bücher und Lecti= onen zum selbst sagen, und Nachschauen vorgelegt. — Die Schreibtische sind Pultförmig eingericht. Die Dintengefäße sind in derselben Oberfläche eingeborrt. Der Schullehrer giebt die Dinte, Federn und Bleystift selbst, und bezieht jährlich von jedem Schreibschüler 3. bis 4. ß. dafür.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Sylabieren, Lesen, Schreiben, bis zum Copieren aus guten Schriften, und Diktieren; auch in Nebenstunden die Rechen u. Singkunst, mit oder ohne Musikalische Jnstrumente, nebst andern nuzlichen Sachen mehr.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Das ganze Jahr; Ernd und Herbstferien ausgenohmen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lehrmeister, Zeügnuß, neüe Testament, Osterwalds Summarien das sogenannte Waserbuch, und das neüe Gesangbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werde von dem Schullehrer selbst gemacht.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

vier Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Das Examinater Collegium Geist und weltlichen Stands in Zurich, durch ein besonderes Examen.

III.11.bWie heißt er?

Hs. Jacob Orell.

III.11.cWo ist er her?

von Rüschlikon.

III.11.dWie alt?

57. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein verheüratheter Sohn, und 3. Töchtern.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

10. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Rüschlikon.
Hauslehrer, und Canzley Substitut.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Vorher mehr, dato weniger Canzleygeschäfte, jedoch ohne Abbruch am Schulunterricht.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ohngefahr so viel als oben gemeldt.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Etwas weniger.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst nichts dergleichen vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins dergleichen.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst kein Schulhaus.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube in dem Gemeindhaus. Jst Anno 1790. ohne Wohnung des Schullehrers erbauen worden, und wird von der Gemeine im baulichen Stande erhalten.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? — Ja.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Von der Gemeine, als: Jährlich 40. fl. pr. Scheitergeld; 12. fl. Vom Kirchegut: 10. fl.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 14ten Hornung 1799. von Hr. Jacob Orell, Schullehrer in Rüschlikon.

Zitierempfehlung: