Wetzwil (Transkription Nr. 306)

Schulort: Wetzwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 64-67v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799: Wetzwil, Herrliberg
Kirchgemeinde 1799: Herrliberg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Herrliberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wetzwil (Niedere Schule, reformiert)

ANTWORTEN AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.
VON DER SCHULE WEZWEIL: AM HERRLIBERGER BERG.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] WEZWEIL.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es sind nur zerstreute Höfe, deren oft zwey drey, vier, und mehr bey samen, und alle sämt lich eine Filial-Gemeine bilden, im übrigen aber zu der Pfarr-Gemein Herrliberg, mit welcher sie eine Agentschaft aus machen, und Zum Distrikt MEILEN und zum Canton ZÜRICH, gehören.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb 1/10 Stund liegen 6 Häuser, innerhalb 1/6 Stund liegen 8 Häuser, innerhalb 1/5 Stund liegen 4 Häuser, innerhalb 1/4 Stund liegen 2 Höfe, doch nicht beysamen, eben so wieder 1/4 Stund entfernt liegen 2 Häuser, Jnnerhalb 1/2 Stund liegen 4. und endlich in der gleichen Weite liegen noch 5. Häuser, welche mit folgenden Namen von ein ander unterscheiden werden

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1. Jntweil, 2. Wezweil. 3. Schwarzwald, 4 Tambel 5. Neuhaus. 6. Breitweil. 7. Reutehof. 8. Haasenaker.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

||[Seite 3] 1. Jnntweil, liegt 1/10 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 7. Kinder
2. Wezweil liegt 1/6 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 6 Kinder
3. Schwarzw. liegt 1/5 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 4 Kinder
4. Tambel liegt 1/4 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 2 Kinder
5. Neuhaus liegt 1/4 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 2 Kinder
6 Breitweil liegt 1/4 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 3 Kinder
7. Reutehof liegt 1/2 Stund von der Schule entfernt, und daher kommen 3 Kinder
8. Haasenaker liegt 1/2 Stund von der Schul und daher kommen 2. Kinder

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Eine halbe, dreyviertel, und siebenachtheils Stunden.

I.4.a Ihre Namen.

Herrliberg, Erlenbach, Lindberg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Herrliberg ist 1/2 Erlenbach 3/4 Lindberg aber 7/8 Stunden von der unsern entfernet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen. auch das in der Schulordnung vorgeschriebene Pensum Memoria

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja nur im Winter, und namentlich: von Martini an, die zwanzig auf einander folgenden Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Fiebel, der Chatechism. Zeugnußen, Testament. Psalter und Psalmbücher, Predigtbücher u.s.w.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie werden nach erbaulich — und nüzlichen Sprüchen und Aufsäzen gemacht, und zwahr jedem schreibenden Kind eigene.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stunden, und das Vor- wie Nachmittags jedes mal drey.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 4] Nein, und das aber eben daurm nicht: weil keine eigentliche Schulbücher, von gleichen Auflagen könen zusamen gebracht werden, welches ja bey Classen unentbehrlich ist, wofern solche nicht mehr Schaden, als Nuzen bringen sollen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinator Convent B. St. in ZÜRICH, welche die Candidaten zu dem vakanten Schuldienst, durcheinige Ausschüße deßelben im Antistitium daselbst geprüfft, und den bestbefundenen in einer könfftigen Versammlung sämtlicher EXAMINATOREN, gewählt und bestätet haben.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Conrad Egli.

III.11.c Wo ist er her?

Ein gehohrner Bürger, von Wezweil.

III.11.d Wie alt?

Ein und fünffzig Jahr, und 6. Monnat

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Neune.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ein und dreysig Jahr und 9. Monnat.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jm jezigen Canton Thurgau, allwo er erst lich HausJmformator — hernach aber auch öffentlicher Schullehrer in der Filial-Gemeine Erlen, der Pfarr Sulgen gewesen ist.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Winter so lange die Schulzeit dauert verrichtet er nichts anders, im Sommer aber arbeitet er auf dem Felde.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Vermög deme wie sie oben, von Ort zu Ort, und von Hof zu Hof; sind angezeigt worden 29. und zwar eben nur im Winter: weil hier keine eigentliche SommerSchul noch nie gewesen. Unter diesen 29 Kindern befinden sich dato 17. Knaben, und 12. Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] Dergleichen ist nichts vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja. Das Samethaffte ( welches unten benammset wird.)

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist dieses SCHULHAUS, (welches mit einer Wohnund einer Schulstuben versehen ist) Anno 66. fast ganz neu erbauen, und sint — wie vorher, von dem hiesigen Kirchengut im baulichen Stand erhalten worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Es ist dieses SCHULHAUS, (welches mit einer Wohnund einer Schulstuben versehen ist) Anno 66. fast ganz neu erbauen, und sint — wie vorher, von dem hiesigen Kirchengut im baulichen Stand erhalten worden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Oben bemerktes Schulgeld, bestehet in lb. 2. welches am Ende jeder Schulzeit für ein jedes Kind, von den Eltern bezahlt wird. Zu diesem kamen jahrlich noch lb. 25. aus dem hiesigen Kirchen gut, samt einem Eimer Wein, und einem Mtt. Kernen von den Zehentgefällen des Amts Küßnacht, und 2 Fudern Holz, aus den mit Herrliberg gemein habenden Aegerten. Und endlich; bekam (nur ich) sint ungefähr zehen Jahren, als eine Art Additament lb. 12 aus einem von Schul und Kinderfreunden in ZÜRICH, gestiffteten Fond.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Oben bemerktes Schulgeld, bestehet in lb. 2. welches am Ende jeder Schulzeit für ein jedes Kind, von den Eltern bezahlt wird. Zu diesem kamen jahrlich noch lb. 25. aus dem hiesigen Kirchen gut, samt einem Eimer Wein, und einem Mtt. Kernen von den Zehentgefällen des Amts Küßnacht, und 2 Fudern Holz, aus den mit Herrliberg gemein habenden Aegerten. Und endlich; bekam (nur ich) sint ungefähr zehen Jahren, als eine Art Additament lb. 12 aus einem von Schul und Kinderfreunden in ZÜRICH, gestiffteten Fond.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Oben bemerktes Schulgeld, bestehet in lb. 2. welches am Ende jeder Schulzeit für ein jedes Kind, von den Eltern bezahlt wird. Zu diesem kamen jahrlich noch lb. 25. aus dem hiesigen Kirchen gut, samt einem Eimer Wein, und einem Mtt. Kernen von den Zehentgefällen des Amts Küßnacht, und 2 Fudern Holz, aus den mit Herrliberg gemein habenden Aegerten. Und endlich; bekam (nur ich) sint ungefähr zehen Jahren, als eine Art Additament lb. 12 aus einem von Schul und Kinderfreunden in ZÜRICH, gestiffteten Fond.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

P.S. Da nach der ersten Anmerkung dieses Fragen Aufsazes einige Anmerkungen erlaubt worden, so kan man hier nicht unberührt laßen: daß obgleich diese Schule klein, sie dennoch unter diejenigen gehört; die unentbehrlich sind: in dem ohne Gefahr ||[Seite 6] nicht nur diejenigen Kinder so eine halbe Stund hieher haben, sondern auch die weniger entfernten Kinder keine andere besuchen könten; weil diese Filial-Gemeinde mehr und weniger, ganz an dem Berg gelegen, so verursachen nicht allein überfließende Waßer, welche hernach oft und viel gefrieren, und zu Eise werden, sondern auch die unvermeidlichen Schlittbahnen von Menschen und Vieh, durch welche das Holz, und andere Brandmaterialien etc. muß zu den Seedörfern gefahren werden, für Kinder so gefährliche Wege, daß es bey Anhöhen, wo die Fahrten gleichsam davon fliegen Momente geben mögte: daß wenn einem Vater selbst sein eigenes Kind begegnete, er nicht aus weichen und demselben schonen könte. Demnach giebt es sehr oft nur vom Hingehen bis zum Fortgehen der hiesigen Schülern solche Windwähinen: daß Stege und Wege unsichtbar werden, von derentwegen die jezigen Schulerkind ab dem Reutehof in diesem Winter (wie man gewiß erweisen kan) in Lebensgefahr gerathen sind, nur von dieser Schule weg, und die aus dem Haasenaker viel Tage nur nicht hieher kommen könen, u.s.m. Auch die Kürze der Tagen gestattete dies eine Reihe von Wochen nicht: denn da in dieser Gegend aller Orten, die Schulen Morgens 8 Uhr anfangen, und Abends 4 Uhr enden. so müßten die Kinder in solchen Wochen wo die Tage am kürzesten sind, Nachts von, und Nachts naher Hause gehen, welches alles oberzehlte noch bedenklicher machte. Jn Absicht auf die Schule Lindberg ist es ebenso beschaffen. Ja auch selbst im Sommer, wenn oft eins malige Gewitter losbrechen Bäche anlauffen, und Stege furchtbahr machen etc. Daßwenn man anführen wolte: was dieser lezten wegen sint kurzem begegnet ist, so würde es sich deutlich zeigen: daß ich eben mit Recht gesagt habe: dies sey eine unent behrliche SCHULE.

Unterschrift

Zitierempfehlung: