Ülikon (Transkription Nr. 302)

Schulort Ülikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 78-79v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799: Stäfa
Kirchgemeinde 1799: Stäfa
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Stäfa
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ülikon (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799

Beantwortung der vom Bürger Minister der Künsten und Wißenschaften geforderten Fragen:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Üliken.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist keine eigne Gemeine, es gehört zu der Gemeine Stäfa.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeine, und Agentschaft, Stäfa.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Meilen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises, einer Viertelstund liegen alle Haüser. Suma: 64.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Üliken, Ort selbst. kommen 21. Kinder.
Muzmalen, entfernt 1/4. Stund kommen 4. Kinder.
Püntacher, entfernt 1/4. Stund kommen 12. Kinder.
Pauertacher, entfernt 1/8. Stund kommen 6. Kinder
Geißen, entfernt 1/8. Stund kommen 3. Kinder.
Reyn, entfernt 1/8. Stund kommen 24. Kinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Zur Schulen bey der Kirche Stäfa. Entfernung 1/2 Stund
Eine zu Hombrechtiken, Entfernung 3/4 Stund
Eine zu Oetweil, Entfernung 1/2 Stund
Eine zu Menedorf, Entfernung 1/2 Stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klaßen sind keine.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schülbücher, sind meistens Waserische, und etwelche Steinmüllerische eingeführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Die Vorschriften werden von den Kindern, nach Größe oder Kleine, nachdem eins Schreiben kann bezahlt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag wird die Schule von 8 bis 11 Uhr, und Nachmittag von 1 bis 3 Uhr gehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bestellt vom ehmaligen Examminator Konvent, in Zürich durch Exammen.

III.11.bWie heißt er?

Tauf und Geschlechtname, Hs. Jakob Dändliker.

III.11.cWo ist er her?

Geburthsort, Stäfa.

III.11.dWie alt?

Alt, 18 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie, Mutter, ein Brüder, und eine Schwester.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer, hier 2 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher 1 1/2 Jahr Schullehrer zu Üriken.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schule noch Privatunterricht.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Diesen Winter besuchen die Schule 30 bis 40 Kinder, nemlich etwa: 16 Knaben, und 24 Mädchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Lezten Sommer nie in viel größerer Anzahl.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist dergleichen vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?

300 fl. Kapital, und 25 lb.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Es kommen beyde von Vermächtnißen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Sie sind mit nichts vereiniget.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich von einem Kind ein halb Bazen.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn mittelmäßigem Zustand.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein neben andern Haushaltungen eingebautes Haus

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus wird von den Schulangehörigen unterhalten

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

||[Seite 3] Schulgeldern, wie oben unterm Tittel 14 bemerkt von jedem Kind, daß die Schule besucht wöchentlich ein halb Bazen.

IV.16.B.cStiftungen?

Stiftungen, keine.

IV.16.B.dGemeindekassen?

Gemeinds kaßen, keine.

IV.16.B.eKirchengütern?

Aus dem Kirchen {armmen}gut, das Schulgeld, für Kinder unvermögender Eltern.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammen gelegte Gelder der Hausväter, sind keine.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

liegende Gründe, ein kleines Vierling Reben, und ein kleines Gärtlein.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Capitalien, 12 fl. Zins, von dem obemeldten 300 fl. Capital, Und 25. lb. welches ein Schullehrer, ohne Zins bekommt.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 16ten Febr. 1799.
Hs. Jakob Dändliker.

Zitierempfehlung: