Küsnachter Berg (Transkription Nr. 294)

Schulort: Küsnachter Berg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 52-55v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Küsnacht
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Küsnacht
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung
auf Fragen über den Zustand der Schule im küßnachter Berg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule ist zu Lindau im küßnachter Berg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflin.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zur Gemeine Küßnacht.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeine Küßnacht

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Meilen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises einer 4tel Stund sind 33. Häuser, innerhalb der 2ten 8. Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Namen des Schulorts ist Lindau.
b. Schulkinder 17. a. Wolentberen ein Höfli 1. Vrtel Stund von der Schul. b. Schulkinder 7. a. Schmalzgrub, 3. Höfli 1/2 Viertel Stund — b. Schulkinder 4. a. Dobelmülle darzu 1. Hof 1/2 Vrtl. St. — b. Schulkinder 5. a. Wiesen 1. Höfli. 1/2 Vrtl Stund — b. Schulkinder dermal keine. a. Wangen 1. Vrtl Stund — 4 Höfl. b. ||[Seite 2] b. b. Schulkinder 10. a. Weiserholz 1. Höfli 1/2 Vrtl. Stund b. Schulkinder dermal keine. a. Hochreute 1/4 Stund 2 Höfli b. Schulkinder dermal keine. a. Bunzenhalde 1. Höfli 1 Vrtl. Stund — b. Schulkinder 7. a. Kaltenstein ein Dörflin 1 1/2 Vrtl. Stund — b. Schulkinder 16. a. Forch ein Höfli u. ein Wirthshaus 1 1/2 Vrtl. Stund — b. Schulk. 2.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der Schul Küßnacht 1. geringe Stund vor dieser Schul, Zumikon 1/2 Stund — Aesch der Pfarr Maur 1/2 Stund — Wezweil 1/2 Stund — Ehrlibach 1. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Unterricht ist Buchstaben u. Zahlen zukennen, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen u. auswendig zulernen, u. die christl. reformierten Grundwahrheiten durch Frag u. Antworten bekant zu machen. etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschul wird gehalten Vor- u. Nachmittag von Martini bis End Merzens. Sommerszeit alle Vormittag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind Namenbüchlin, Zürcherische Catechismus, Zeugnussen, Psalmenbücher, {n.} Testamenter, Predig u. andere reformierte Bücher, Gebättbücher u. sonderheitl. Herr Pfarrer Wasers Schulbüchlin, Calender, Zeitungen ||[Seite 3] Geschriebnes gemeinigl. Canzleyschrifften. etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften sind besonders courent- u. Canzley- klein u. grosse Buchstaben, etc. Zahlen, Wörter von Münzen, Mäsen, Gewichten etc. u. deren Abbreviaturen, einsilbige Wörtli, Sprüch u. Reimen in Octav u. Quart, Vorgesprochnes, u. auswendig gelernte Gebätter, Lieder, Psalmen u. Sprüch etc.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich 2 1/2 u. auch 3. Stund Vormittag und so lang Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die werden in Alltag- und Repetier-Schuler abgetheilt. Die Alltagschuler werden abgetheilt in solche, welche die Buchstaben müssen kennen lernen, 2. die Buchstabieren, 3. die lernen lesen, 4. die fertiger u. nach den gehörigen Unterscheidungszeichen abgesezt sollen lesen lernen, die dann auch gemeinschaftl. besonders in dem N. Testament lesen. etc.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist auf ein Attestat von dem Herren Pfarer u. eines Ehrsamen Stillstands zu Küßnacht von den Herren Examinatoren bestellt worden: Auf ein Examen des Buchstabierens, Lesens, Bättens, Schreibens, Singens, des Catechismi u. der Religion.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 4] Hs. Conrad Egli

III.11.c Wo ist er her?

Von Lindberg (Lindau)

III.11.d Wie alt?

Er ist 64. Jahr u. 10 Monat alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau u. 4. Söhn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist an bemeltem Ort in das 35ste Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er von Martini — 56. bis in das 64ste Jahr Schullehrer im Thurgau in Schönholzersweilen Winterszeit; u. Sommerszeit Hauslehrer zu Kilchberg u. Stettfort. Und vorher hate er Leinen-Zeug geweben zu Bern u. Lausane um dabey französisch zulernen. Und vorher hier Seiden u. Leines geweben, u. auf den Güteren gearbeitet. etc.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebet der Schul arbeitet er auch etwann auf den Güteren

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ueberhaubt besuchen die Schul 68. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 47 Knaben u. 31. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 35. Knaben u. 28. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] Jch werde die Fragen nach Nomeren 13. 14. u. 16.
zusamen fassen u. Antworten: 16. Das Einkommen des Schullehrers bestehet u. fließt aus den Gemeingüteren zu Küßnacht: An Gelt 67 1/2 fl. denn 3 1/2 Mütt Kernen, u. 3. Eimer Wein.
NB der Kernnen u wein hat er aus dem Amt Küßnach

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das ist baufallig: am Tach, Fensteren, Stubenboden etc.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube in des Schullehrers eigenem Hause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er erhält keinen Hauszins

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Er muß für die Schulwohnung selber sorgen, u. selbige im baulichen Stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 5] Jch werde die Fragen nach Nomeren 13. 14. u. 16.
zusamen fassen u. Antworten: 16. Das Einkommen des Schullehrers bestehet u. fließt aus den Gemeingüteren zu Küßnacht: An Gelt 67 1/2 fl. denn 3 1/2 Mütt Kernen, u. 3. Eimer Wein.
NB der Kernnen u wein hat er aus dem Amt Küßnach

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 5] Jch werde die Fragen nach Nomeren 13. 14. u. 16.
zusamen fassen u. Antworten: 16. Das Einkommen des Schullehrers bestehet u. fließt aus den Gemeingüteren zu Küßnacht: An Gelt 67 1/2 fl. denn 3 1/2 Mütt Kernen, u. 3. Eimer Wein.
NB der Kernnen u wein hat er aus dem Amt Küßnach

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nachricht: Der Schullehrer ist mit den Seinigen auch durch schwere Zufälle, Krankheiten etc. heimgesucht worden, u. da das Schulhaus, wie oben verdeutet baufällig, so bittet er trungenlich, wann es möglich, sein Einkommen ||[Seite 6] zu verbesseren, damit er desto getreuer der Schul abwarten, u. mit den Seinigen friedlich u. dienstfertig leben könne. Der l. Gott gebe zu allem seinen gnädigen Segen, u. die große Gnade denselben recht u. wohl zu gebrauchen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: