Hombrechtikon (Transkription Nr. 291)

Schulort Hombrechtikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 74-75v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799: Schirmensee
Kirchgemeinde 1799: Hombrechtikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hombrechtikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
15.02.1799

BEANTWORTUNG.
üeber den Zustand der Hauptschule zu Hombrechtikon.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hombrechtikon.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ja es ist eine eigne Gemeinde.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikte Meilen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Zurich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle Väter der ganzen Gemeind haben das Recht ihre Kinder in die Hauptschule zusenden.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Ees sind noch zwey neben Schulen in der Gemeind.

I.4.aIhre Namen.

Auf Dorf, und zu Üzikon.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Ohngefahr 1/2. Stunde.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen 5. getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Montag 1. Stund Rechnen, hernach Zeitungen u. anders noch belieben, Nachmitag aber Geschriebenes Briefe.
¢389¢¢ Dienstag mit den größern Repetierschul ¢/389¢¢ Mitwochen 1. Stund Rechnen hernach Testament, Psalter, Zeügnußen, u. Lehrmeister Buchstabieren und lesen.
Donstag wie am Montag. und Freytag wie am Mitwochen.
Samstag Bettag da Auswendig gelehret wird ¢626¢¢ Singübungen sind Wochentl. 3. Abend. ¢/626¢¢

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schulen werden Somer und Winter gehalten, vom May bis in Herbst, und vom Marteini bis Aprill.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügnußen Psalter, Testament, SulzersVorübungen, Seilers Lesebuch, zum Auswendig lehren Felix Wasers Schulbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Kinder schreiben aus des Schulmeisters selbst gemachten Vorschriften. Montag wird mit den fertigern Dictirt ¢389¢¢ Dinstag mit größern Repetierschul. ¢/389¢¢u Mitwochen das Dictierte u. Coriigirt in ein Buch geschrieben.
Donstag Psalmen Auswendig geschrieben Freytag aus den Vorschriften. Samstag Bettag.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Des Tags Stund 6.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Hr. Examinatoren beyden Ständen in Zürich.

III.11.bWie heißt er?

Johannes Kunz.

III.11.cWo ist er her?

Ein Gemeindgenoß Hombrechtikon.

III.11.dWie alt?

Gebohren 1747.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat keine Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Gewehlt. 1780.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ein Weber, hat aber neben der Arbeit auch etliche Kinder gelehret.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat keine andern Verrichtungen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] 56. Knaben.
38. Mädchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

44. Knaben.
50. Mädchen.
¢389¢¢ Repetier- Schul 50. Knaben.
45. Mädchen. ¢/389¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keinen vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Der Schulmeister hat im Winter vom Marteini bis zum Aprill von einem Kind ß. 24. für alles, im Sommer aber von einem Kind so den ganzen Tag die Schule besucht Wochentl. ß. 2. Hlr. 6. von einem so den halben Tag kommt ß. 1. Hlr. 3.
Was arme Kinder sind wird der Schullohn aus dem Kirchengut bezahlt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist vor 36. Jahren neu gebauet worden, ist schon Baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine Schulstube, u. eine Wohnstube.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die ganze Gemeind, wann aber etwas soll verbeßert seyn, so wird daßelbe aus dem Kirchengut bezahlt.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? Aus dem Einsiedler Zehnten Jährlich fl. 6.
An Kernen? Aus dem Amt Reütti Jährlich Mütt. 3.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hombrechtikon den 15ten Februar. 1799
Johannes Kunz. Schulmeister.

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