Oberschneit (Transkription Nr. 279)

Schulort Oberschneit
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 163-164v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Mittelschneit
Kirchgemeinde 1799: Elgg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hagenbuch
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
15.02.1799

FRAGEN BEANTWORTUNG DER FRAGEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

obr Schneit der pfarrei Elgg

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur agentschafft Mitlerschneit

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Districk Elgg

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

3. Höfe, jeder 1/4 stund Entfernt 16 Heüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kapel, Mitlerschneit, vodr: Schneit

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

sind an der Zahl 20

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Gachnang im Kanton Thurgäü 1/2 stund
Hagenbuch, Kanton Zürich 1/2 stund
Elgg 3/4 stund
Zümiken 1 1/2 Viertelstund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein eigentlich nicht, nur sofehrn 1. die lesen können ud: 2 die nicht lesen können

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben Singen Brieff ud: Zeitigen auß wendig, Catecismus, Gebätter psalmen, Lieder sprüch aus der H: Schrifft

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein. auch im Sommer
wie lang im Winter, von Martini an bis ende ds: Merzen
wie lang im Sommer, Nur 1. Tag in der wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen B. lehrmeistr, das waasser büchli Zeügnussen psalmen buch ud: Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der schul Meistr gibt jedem schüler der schreiben lehrnen wil, eine vorschrifft von seiner Handen

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] 3 stund vor Mitag, ud: 3 std: Nachmitg

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger pfahrer Zu Elgg

III.11.bWie heißt er?

Hs: Heinrich Greüter

III.11.cWo ist er her?

von Seützach bei Winterthur, Jez aber bürg daselbst

III.11.dWie alt?

33. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

7 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Arbeitet da ud dort als Gärtner

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein — hat einen Kleinen Bauren und güter Gewerb

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

25 bis 30, auch etliche die der schul nicht angehorig sind

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter wie vil knaben 24
an Mädchen 13

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Meistentheils, komen nichtmeh als 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

von jedem altagschuler wochentlich 1. ß. ¢2512¢¢ vo: repedier schüler von einm den ganzen Winter durch 6 ß. ¢/2512¢¢

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat die Schulstuben im Schützer Hauß welche der Schulmeistr zu yeder Zeit bewohnt hat, und dan al Jahrlich 9 fl. Hauß zins bezahlen muß

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Die Schützer Geselschafft

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geldt 5. lb. aus dem Seckeli gut der Kirchen Elgg
An Kernen 10 1/2 Viertel
An Haber 6 viertel aus den Kirchen Gut von Elgg

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

An Geldt 5. lb. aus dem Seckeli gut der Kirchen Elgg
An Kernen 10 1/2 Viertel
An Haber 6 viertel aus den Kirchen Gut von Elgg

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
dieses Getreit a. kernen b Haber c. u: Geldt, ist al Jährlich von dem Schulmeistr Eingezogen worden nach dem winter gehaltenen Examen am Ende des Merzen ¢3587¢¢ die ob geschriebene 5. lb. sind Für das ganze Jahr ale Sontag die Kinderlehr zu Halten bestimt, ¢/3587¢¢ ud das getreit ist bestimt Für Somer und Winter Schul

Unterschrift

OBER SCHNEIT DEN 15. HORNUNG 1799
REPUBLICKANISCHER GRUSS UD: FRÜNDSCHAFFT — JHRO UNTERDANIGSTR: SCHUL-LEHRER BÜRGER HS: HEINRICH GREÜTER JM OBR: SCHNEIT

Zitierempfehlung: