Unterstrass (Transkription Nr. 266)

Schulort Unterstrass
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 244
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Heiliggeistkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Gesamt

Die Filial-Gemeine Unterstraß, Cantons u: Districts Zürich macht eine der Vorstädten des Hauptorts dieses Cantons aus, indem sie nächst außert den Mauern deßelben, auf die Seite gegen Schaffhausen anfängt u: sich etwa eine halbe Stunde in die Länge zieht: Sie ist eigentlich pfarrgenößig zur Kirche zum H: Geist in Zürich: hat aber einen eignen Catecheten, dem Bishin die Aufsicht über die Schulen, Christlicher Trost u: Ermunterung für die Kranken u: Sterbenden, u: gemeinschaftlich mit den Vorstehern der Gemeine, die Sorge für die Armen oblag: alle Sonntage halt er daher ein Catechisation, u: besucht daneben so oft als möglich die Alltags- u: wenn es wo ihn je die Umstände erlauben, ¢3597¢¢ alle Samstag die Repetier Schule: ¢/3597¢¢ er ward vom Pfarrer bestellt. — Das ganze jährliche Einkommen eines Catecheten besteht in nicht gar 17. Schweizerfranken Fix: Er logiert in der Stadt auf seine Kosten u: unterrichtet seine Functionen in der Kirche des in dem Bezirk der Gemeine liegenden Pfründhauses zur Spannweid:
Der izige Catechet ist Caspar Weiß von Zürich, nat: 1772. Septbrs der seinen Studien-Curs auf dem Zürcherischen Gymnasio 1795. vollendet: Seine Kräfte reichen wenigstens hin, um s: diesmaligen Amte, wie erhofft zur Zufriedenheit der Gemeine, vorzustehen, worüber er freylich so wenig als übers: Verdienste eigner Richter seyn mag: sondern dies lieber dem Urtheil des Publicums u: vorzüglich s: Gemein überläßt:
Er lebt als Jüngling unverheyrathet u: beschäftigt sich daneben noch mit Information der Jugend in der Stadt, da das geringe Einkomen ihm noch einen andern Nahrungszweig nothwendig macht: u: Betrachtet überhaupt diese seine Stelle eher als eine Übung auf mehrere Geschäfte, als daß er dabey etwas mehr, als nur im kleinen nüzlich zu seyn sucht;

Unterschrift

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