Zürich (Transkription Nr. 264)

Schulort: Zürich
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 226-227
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Zürich
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Grossmünster, Zürich, Fraumünster, Zürich, Predigern, Zürich, St. Peter, Zürich, Heiliggeistkirche, Zürich, Kreuzkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zürich, Predigergasse (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen, über den Zustand, meiner Haus Schule, in der Grossern Stadt Gemeine zu Zürich.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn der Oberen Prediger Gaß.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Prediger Gemeine.
Zu der Section N. 2.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstaben Kennen, Syllabieren, Lesen, der Groß u: Kleine Catechismuß, Gebethe, Lieder, Psalmen u. Sprüche der Hl. Schrift. nebst Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, sonder das ganze Jahr hindurch

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen, oder a,b,c, Buch, das so genannte Lese Buch, der Lehrmstr oder Klein u: Grosser Catechismuß.
Pfarrer Wasers zu Bischofzell, Schul u. Haus-Büchlein Zürcherischer Untericht christlicher Religion, oder Fragen, u: Zertheilungen, mit Zeügnissen aus der Heiligen Schrift, bewiesen, in 48 Sonntagen Joh Rudolph Steinmüllers von Glarus, Lesebuch, zur Bildung des Herzens.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese werden nicht Bezalt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3. Stunden des Morgens, und 3. Stund Nachmittags.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. die 1te Lernt Buchstaben Kennen
die 2te Lernt Syllabieren
die 3te Lernt Lesen und Ausswendig Lernen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Aeltere Burgermstr, ||[Seite 2] Der Obmann, gemeiner Klöstern der Vorderste Examinator, Ein Oberster Pfarrer, oder Antistes, der Stiffts Verwalter, zum Gr: Münster, und
Ein jeweiliger Chor Hr u: Pfarrer der Gemeine zu den Predigern. Noch vorhar abgelegtem Examen, durch Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Joh Caspar Amman.

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Stadt Gemeine Zürich.

III.11.d Wie alt?

Sechszig u: Fünff Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, eine Frau.
Ein Sohn, u: 3 Stieff Töchtern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Beynahe Sechs u Zwanzig Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sieben Jahr, in der Stadt St. Gallen, in einem GewürzLaden, u: nachher bey den Aeltern Jch gab einiche Jahr HausJnformation, von Anno 1767 bis 1774.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl derselben ist sehr ungewiß, dato belauft sich die Zahl derselben, auf 13. Knaben u: 8 Töchterlein.
NB: An der geringen Zahl, ist die Ursache, das Knaben noch dem 6t. Jahr des Alters, in der Höhern Schul Klassen Angenohmen werden, auch die Töchtern nicht lang Beschult werden, sondern Arbeiten Lernen müssen, auch viele die Geordneten Schule nicht Besuchen, sonder Privatim Unterrichtet werden, oder in Neben, und die Armen Schule gehen, um das Schulgeld zu Erspahren

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

Jst mir nicht Bekant.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Dieses ist mir Unbewusst.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Ja.
Von jedem Schulkind, alle Quartal- Jahr 10 ß. Und alle Winter 10 ß. per das Holzgeld.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein, sonder nur ein Gemach, um den Zins, und kein eigne Schul-Stuben, welches aus vielen Gründen, sonderheitlich aber bey Kranken Tagen, zur Winter Zeit; Beschwerlich fallt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ja.
Jährlich, Vierzig u: Zwey Gulden, 28 fl. aus Loblichem Obmann Ammt, und 14 fl. aus dem Studenten Amt, oder genannten Probstey, welches aber erst Anno 1779. von Hoher Obrigkeit, verordnet worden, da wegen den Vielen Hindersässen, die Hauszinß verstärkt worden
2 Klafter Tanern Holz, aus dem Sihl Ammt, vor welches der Fuhrlohn; Bezalt werden muß

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Dieseres ist bey Antritt des Dienstes sehr Gering gewesen, von Zeit zu Zeit aber, bey Absterben eines Schulmstrs, vermehrt worden
dermalen bestehet mein Fixes Einkomen, in folgendem Aus Loblichem Obman Ammt An Kernen, 8 Mütt An Wein, 4 Emr An Geld, fl. 51. 11 ß.
Aus dem Studenten Ammt oder Probstey An Kernen, 6 Mütt
An Wein, 5. Emr
An Geld fl. 23: 32 ß. auch, die 2. Täglichen Schreib oder Nebenstunden, werden von den Eltern, des Monats mit 20 ß. Bezalt
Es werden auch, auf die Beyden jährlichen Examen, den Obersten Schul Herren Tabellen Eingegeben, von der Anzahl der Schulkindern derselben Alter, wann sie in die Schul gekommen, was dieselben im Lernen für Fortschritte gemacht, u: wie ihr Verhalten seye
Übrigens, kan nicht mehrers Anzeigen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: