Zürich (Transkription Nr. 262)

Schulort: Zürich
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 222-225
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Zürich
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Grossmünster, Zürich, Fraumünster, Zürich, Predigern, Zürich, St. Peter, Zürich, Heiliggeistkirche, Zürich, Kreuzkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zürich, Niederdorf (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen insoweit sie die Schule im Niederdorf an der Untern Badergaß betreffen von Bürger Leonard Reütlinger. Praeceptor der Haußschule daselbst.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Lesen, Buchstabieren, Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das sogenannte Lesebüchli für Anfänger; Wasers Schul u: Hausbüchli, Steinmüllers Lehrbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Bis dahin sind solche von den Schullehrern selbst verfertigt worden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Mit den Nachtstunden täglich 6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in 3. Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die ehemaligen sogenannten Obersten Schulherren.
Nach vorhergegangner genauer Prüfung.

III.11.b Wie heißt er?

Leonard Reütlinger.

III.11.c Wo ist er her?

Aus der Stadt Zürich.

III.11.d Wie alt?

45 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, 2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Allezeit in der Stadt.
von Jugend auf hatte er sich diesem Beruf gewiedmet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gar keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

25. nemmlich
Knaben. 15.
Mädchen. 10.
[Summa] 25.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja!

IV.13.b Wie stark ist er?

Anno 1769. ware er fl. 1300

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Weiß nicht?

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja! alles Fronfasten von jedem Kind 15. xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keins

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja! Jn meinem eigens darzu gewiedmeten u: angekauften Hause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Ja! aber alle 7. Schulmr. gleichviel, sie mögen von der Gemeinde gestiftete Schulstuben besizen oder nicht!
42. fl.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jch allein.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld. 142 lb.
Getreide. 10. mt. 2. vrt:
Wein 8. Emr.
Holz. 2. Klftr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Obmann Amt.
Aus dem Studenten Amt.
Aus dem Sihl Amt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 5] Noch einige Bemerkungen, und dann noch einen Wunsch seyen mir erlaubt, beyzufügen.
von meinem 12.ten Jahre an hatte ich mich dem Unterrichte der L. Jugend, und Gott sey Dank mit gesegnetem Erfolge, gewiedmet; Anno 1784. ward ich als Vicarius der Schule in der Fraumünster Gemeinde erwehlt, auch da schon hatte ich das Mißgeschik, kein eignes Schulgebaüde zu bekommen, und ware also gezwungen für 74. fl. jährlichen Hauszins ein Wohn- u: Schulzimmer zu mieten.
Anno 1789. hatte ich den Wunsch geaüßert, wieder in meine L. Gemeinde (wo ich neben meinem L. seligen vater lange gearbeitet, der auch in die 30. Jahr Schullehrer war) als Schullehrer aufgenohmen zu werden, welches dann die damahligen Herren obersten Schulherren gar gern genehmiget, sint dieser {Zeit} bin ich als öffentlicher Schullehrer bey der Prediger-Gemeinde gestanden. Jn dieser Reihe von Jahren hatte ich erstaunliche Mühe, ein dem Jnstitut gemäß, bequeme und geraümige Schulstube und Wohnung zu bekommen, weil jeder Eigenthümer einen Ekel hat, eine Schule in seinem Hauß zu haben.
Anno 1792. hatte ich das leidige Schiksal, wo ich als Besteher eines Wohngemachs in dem Haus, welches anjezo mein Eigenthum ist, in einem halben Jahre wieder wegziehen sollte, eine Last von 3400. fl. (ohne die Bau Umkosten, welche annoch 7. bis 800. fl. betrugen) ohne das mas die alte Regierung, als ein mir schäzbares Ge- ||[Seite 6] schenk (200. fl.) an die Bau Auslagen beyzutragen Gnd: geruheten, zu übernehmen, weil nirgends thätige Hilfe bey dieser Gemeine zu finden ware, welches mich als einen unbemittelten Mann mit einer Haushaltung bey geringem Einkommen von fl. 211. sehr schwer ankommt.
Zudem kommen noch eint und andere Umstände {Z. E. die Armen-Schul, die vielen Lehrer und Lehrerinnen, die schlechte vierteljährige Besoldung der 15. xr. von den Eltern.} in Betrachtung, welche mich nöthigen, den Wunsch zu äußern, daß die jezige Regierung, die mir in vielen Absichten sehr schäzbar und lieb seyn und bleiben wird, gütigst geruhen möchten, aus unsern Schulen sogenannte Frey Schulen zu machen, wo wir bey einem bestimmten Einkommen (ohne von der Willkühr der Eltern abzuhangen) frey und ungehindert unserm Beruf ein Genügen leisten können.

Unterschrift

Reütlinger.

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