Deitingen (Transkription Nr. 2431)

Schulort Deitingen
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 105-106v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Deitingen
Kirchgemeinde 1799: Deitingen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Deitingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
25.02.1799

Beantwortung der Fragen über Den Zustand der Schule Von Deitingen im Canton Solothurn

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist Deitingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemeine, — Agentschaft Deitingen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikte Biberist.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Solothurn gehörig.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der Zum Schulbezirk gehörigen Häüser ist eine gute Viertelstunde, am weitesten Berechnet.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der Zum Schulbezirke gehörigen Weiler, und Hofe sind — Burg, — Schachen.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Zur Burg ist eine kleine Viertelstunde, und Jn den Schachen eine kleine Halbstunde.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der Schulkinder, die daher kommen, Beäüft sich auf 6.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jhre Namen: — Subingen, — Luterbach, Aeschi, — Kriegstetten, — Zuchwyl, — und Wangen im Canton Bern.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheit Von Deitingen auf Subingen eine kleine Halbstunde, — auf Luterbach 3/4 stund, — auf Aeschi 1. stund, auf Kriegstetten eine gute stund, auf Zuchwyl eben so, — wie auch auf Wangen.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind Bestens in Klassen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird der Normal-Unterricht gegeben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird eigentlich nur im Winter gehalten. Vom 2te Wintermonats Bis nach Ostern.
¢3551¢¢ nach Ostern aber bis dem 2te Wintermonats wurde alle Sontdage noch der Christlichen Unterweisung eine Stunde Schulgehalten. ¢/3551¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Alle Normal-Bücher sind eingeführt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschriften wird es förmlich gehalten.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die schule dauret Vormittags Von 8 Uhr bis um 11. Uhr. — Nachmittag Von 1. bis 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister hat Bisher der Pfarer und die Gemeinde Bestellt, — Durch die Mehrheit der stimmen.

III.11.bWie heißt er?

Urs Affolder.

III.11.cWo ist er her?

Von Deitingen.

III.11.dWie alt?

38 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch Habe eine frau, — und 5 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ungefähr 12. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war immer in Deitingen. und Solothurn.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte arbeite ich auf meiner profession.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt Besuchen 60 Kinder die Schule.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 28.
Mägdchen 32.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst Keine.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften fliessen Von eines jeden Bürgers Rechtsamme.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Der B. sekelmeister zahlt wochentlich 20. Bz. solange die Schule dauret.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Dieses war zwar Vor 13. Jahren neu, — aber nie wurde es gänzlich ausgebauet, — und nun ist es deswegen schier Baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst eine eigene Schulstube, — und Wohnung für die ganze Familie.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung muss die Gemeinde sorgen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt wochentlich 20. Bz:, solange Die Schule dauert.
An Getreide ungefähr 20. Mäs Korn. An Holz, was für die Schulstube gebraucht wird, gibt die Gemeinde.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

aus der Gemeindskasse gibt der B. Sekelmeister fir jede Woche 20. Bz:, solag die Schule dauret.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Ein jeder Hausvater gibt, wenn er angesäet hat auf seiner Rechtsamme Von einem Viertel, ein Jmme Korn.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Deitingen den 25.te Hornungs 1799
Urs Affolder Schullehrers des Orts

Zitierempfehlung: