Gossliwil (Transkription Nr. 2430)

Schulort Gossliwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 97-97v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Gossliwil
Kirchgemeinde 1799: Oberwil bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Buchegg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gossliwil (Niedere Schule, reformiert)
01.03.1799

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schullen — in Betreff der Schul zu Goßliwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Goßliwyl ein Dorf und eigne Gemeinde, Distrikt Bieberist Section Buchegberg Kanton Solothurn, aber Kirchspänig nach Oberwyl, hat am Ort selbst seine Agentschaft.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulen sind a. Biberen 35 Minuten. b. Gächliwyl 20. Minuten. c. Oberwyl a 35 Minuten

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Klaßen.
1. BuchstabierendeSillabierende — anfänger im Lesen.
2. die Fertigen im Lesen und außwendig-Lernende.
3. Repetierende; Schreibende, und anfänger im Rechnen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

seine GegenständeBuchstabierenSillabierenLesenReligion Bib.-GeschichteSchreibenRechnenSingen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

seine Zeit.
1. im Winter — von Martini bis Ostern.
2. im Sommer — nur ein Tag und dazu wenig benuzt u. von der kleinsten Zahl.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die üblichen Bücher sind a.b.c. Täfelin; Nahmenbücher; Anfänge der Christen-Lehre; Heidelberger-Catechismus; Psalmen; Biblische Historien; und Handschriften zum Geschriebenes Lesen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Schreib-Vorschriften, werden nach Numero vorgelegt; und aus Rochows-Kinder-Freünd Dictiert.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

seine Dauer, von 8-11 Uhr Vorm.; von 1-4 Uhr Nachm.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bißharige Bestellung der Schullehrer, durch die Gemeind, auf Examination hin des Pfarrherren.

III.11.bWie heißt er?

jetziger Schullehrer, Bendicht Knuchel von Oberwyl, gebohren den 1-3-72 hier Schullehrer von a. 93. vorher nirgens. — Vater von Vier Kindern, ein Knab gebohren den 5.ten 6-91. — eine Mädchen gebohren den 19.ten 5-93. eine Mädchen gebohren den 8.ten 3-95. eine Mädchen gebohren den 3.ten 8-98.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Oekonomie

Schulfond ist keiner, Schulgelt keins.
Schul-Kinder, sinds Knaben 8. Mädchen 10 also in allem 18.
Schul-Haus, so neben daß ein beßeres zu wünschen ist
Schul-Lohn, bestehet in 12 kr. welcher von den Haushaltungen zusamen gelegt wird; der Schulmeister hat keine Wohnung. und wird von Haus zu Haus ernährt.

Unterschrift

Genau niedergeschrieben von Bendicht Knuchel Schull: in Goßliwyl, den 1.ten Merz 1799.

Zitierempfehlung: