Schnottwil (Transkription Nr. 2425)

Schulort Schnottwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 95-96v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Schnottwil
Kirchgemeinde 1799: Oberwil bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Schnottwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schnottwil (Niedere Schule, reformiert)
01.03.1799

BEANTWORTUNG der Fragen über den Zustand der Schulen — in Betref der Schul SCHNOTWYL.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schnotwyl ein Dorf u. eigne Gemeinde, Distrikt Bieberist, Sektion Bucheggberg, Kanton Solothurn, Kirchspänig nach Oberwyl, hat am Ort selbst seine Agentschaft.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulen sind
a. Oberwyl 40. Minuten, b. Biezwyl 30. Minuten.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Claßen sind:
1. Buchstabierende, Syllab. Anfänger im Lesen.
2. Die Fertig. im Lesen, Außwendig-Lernende, u. Anfänger im Schreiben.
3. Repetierende, Schreibende u. Anfänger im Rechnen, auch Fertigen in dem.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Seine Gegenstände — Buchstb. Syllab. Lesen, Religion, Bibl. Geschichte, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Seine Zeit:
1. im Winter — von Martini bis Ostern.
2. im Sommer alle Samstage, ausgenommen im Heu- Ernd- und Aembt Sommer, am Sonntag eine Stund.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die üblichen Bücher sind: a. b. c.-Blätter; Nahmenb. Anfänge der Christl. Lehre, Heidelb. Catechismus die neuen Psalmen, Festlieder Bibl. Historien, Handbuch, von der Rechtschreibkunst zum Dictieren, mehrere Rechnungs-Bücher, unterschiedliche Handschriften zum Geschriebnen Lesen. — Schreib-Vorschriften werden in Zedel durch Nummern vorgelegt; zuerst von einer Linnien, dann von mehreren; 1. aus der H. Schrift, 2. aus der Geographie, und Formulare für Accorde Briefe u. Conten.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Vorm. von 8.-11. Uhr, Nachm. von 1.-4. Uhr

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißharige Bestellung der Schullehrer, durch die Gemeind, auf Examination hin des Pfarrherren.

III.11.bWie heißt er?

Jeziger Schullehrer, Joh. Zimmermann von Oberwyl, gebohren den 12.ten Heüen 1772. Schullehrer Anno 91. u. 92. zu Goßliwyl, seithar zu Schnotwyl; Unverehelicht, wohnt bey seinen Vater.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind: Knaben 43. Mädchen 41. allso 84. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Oekonomie

a. Schulfond:
b. ist 140 kr. am Zins, welcher alle Oster-Examen den Kindern nach der Wißenschaft ausgetheilt wird.
Schulhaus, ein baufälliges, so daß ein beßers zu wünschen ist
Schullohn, bestehet in 40. kr. wovon 32 kr. von den Rechtsammen, 8. kr. aber aus Gemeind Sekel bezahlt wird.
Der Schullehrer hat keine Wohnung.

Unterschrift

Genau niedergeschrieben in Schnotwyl den 1. Merz 1799.
von Joh. Zimmermann Sohn Schullehrer.

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