Bibern (Transkription Nr. 2398)

Schulort Bibern
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 91-92v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Bibern
Kirchgemeinde 1799: Oberwil bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Buchegg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bibern (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung
der Fragen über den Zustans der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name dieses Ords Heist Biberen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemein Oberweil; Agentschaft Biberen

I.1.dIn welchem Distrikt?

districk: Bibrist.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton: Solothurn.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Bedarf keiner Beantwortung, weil zu dieser Schule nur das aus 19. Hüßern bestehendes dörflejn Biberen; gehört.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jst schon sub Numero 2. beantwortet.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entpfernung der benachbarten Schulen
1. Heßigkoffen: 1/4. Stunde Sun Mittag
2. Mühlidorf. 1/2. Stunde Sun Mittag.
3. Ättigkoffen. 1/2. Stunde Sun Mittag
4. Gächliweil. 1/2. Stunde Sun Mittag
5. Goßliwejl. 1/2. Stunde Sun Abend.
6. Arch. 1/2. Stunde Sun Miternacht
7. Jcherswejl. 1/2. Stunde Sun Morgens
8. Lüterswejl. 3/4. Stunde Sun Morgens 9.
||[Seite 3] 9. Oberwejl. 1. Stunde Sun Morgens
10. Rüthi. 1. Stunde Sun Morgens
11. Läützigen 1. Stunde Sun Morgens
12. Nenigkofen 1. Stunde Sun Morgens
13. Lütterkofen 1. Stunde Sun Morgens

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 3. Klaßen Abteltt in der Ersten sind die jennigen welche Buchstabieren und Leßen lernen in der 2.ten die welche anfangen außwendig lernen in der 3ten dejennigen welche der Heidelberger außwendig können und in den Überigen Obgemelten Bücheren auß wendig lernen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Leßen, Schreiben Singen, Außwendig lernen den hier eingeführten Schulbücheren, und die Anfangs gründe der Rechnenkunst.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden hier im winter gehalten vom Martine bis den 25ten Mertz, und Sumer {in} der wochen ein Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Bernerische Namenbüchle, der Bernerische und Heidelbergische Katechisimuß, die Psalmen und Festlieder für die Kirche deß ehmaligen Cantons Bern, das Neü Testament Hübners Biblische Historien.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch Lerne sje Nach der Neüsten Art Schreiben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule duhret Täglich 6. Stund lang

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Bißher haben die Hießigen Hauß Vätter mit genemigung deß Pfares den Schulmeisters {bestelt}

III.11.bWie heißt er?

Niklaus Segeser;

III.11.cWo ist er her?

von Banwejl Canton Bern

III.11.dWie alt?

Jch bin gebohren den 25ten weinmonat 1761.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch hab eine Ehe Frau und kein kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Hier versihe Jch den Schuldienst seit Mrtej 1798. vorher habe ich zwej winter zu Reißiswejl Kirchspil Melchnau; Canton Bern Privat Schul gehabt wofür ich ein gutes Zügsame bekomen hab

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch bin meiner Profeßion ein Linweber. Jch habe mich sit 1794. Zu Eriswejl aufgehalten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder Überhaubt 31. Knaben 19. Mäglein {12.} Jst schon im 6ten Ardickel angezeigt.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfund ist keinen vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist keines Eingefürt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist noch eis Neüwes Schul Hauß, aber keine bewohnung darjnen.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

am barrem Gelt wochendlech 30. btz. Nebst meiner kost in der kerre bej den Hauß vätteren deiser gemeine

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

diese Besoldung wird von den Hauß väter aus Jhren eigenem Seckel zusamen geschoßen und Entrichtet.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: