Grenchen (Transkription Nr. 2389)
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- Grenchen, 1. Schule (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
- Grenchen, 1. Schule (Niedere Schule, Normalschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung
Ueber den zustand der kleineren Schule zu Grenchen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Grenchen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | einne Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Jst die Kirch Gemeind selbst, und ist darin ein Agent. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | zu Solothurn |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jnnerthalb des umkreis der nächsten Viertel Stunde ligen 8 Häusser, Jnnerthalb des Umkreis der zweyten. 4, und Jnnerthalb des umkreis der Tritten. 12. Häusser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Staadt, Allerheiligen, 8 Höffe. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Staad ist einne stunde, Allerheiligen ist einne halbe stund, die 8 Höffe sind einne starcke Viertel stunde Von dem Schulorth entfernnet |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Der erste orth hat 14. Der 2.te keins. der 3te. 9 Schulkinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Drey Schulen sind im Umkreis einer Stunde Vom hießigen Schulort entfernnet. |
I.4.a | Ihre Namen. | Lengnau im Districk Büren, Kanton Bernn. Betlach, Selzach in unserm districkt und Kanton. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | Lengnau, und betlach sind eine halbe Stund, und Seltzach eine Stund Von unserm Schulort entfernnet |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Ja. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Das Lessen, Schreiben, und rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Ja: Nemlich Von Martini bis osteren. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Die Laut der Normal-schule erforderliche Bücher, Nemlich das Tabelen, Lesse, und Recht Schreibungs büchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Nach der Normal. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Vormittag 3. und nachmittag drey Stunde |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Von der Gemeinde, und dem Pfarrer. und zwar durch die mehrheit der stimmen und wird alljährlich Von den obigen aufs neüe bestättiget. |
III.11.b | Wie heißt er? | Jakob Rüffli |
III.11.c | Wo ist er her? | Von Grenchen |
III.11.d | Wie alt? | 63 jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Verheürathet, keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 34. Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Allzeit in Grenchen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | hat sit dem nächst Verflossener Augst, bis zukünftigen neü jahr, den Gemein Weibel dienst. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | 65. Kinder |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Jm Winter 30. knaben 35. Mägdchen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | ¢3556¢¢ Jm Sommer wird ausser den Sonttägen keine Schule gehalten, und die zahl der andissen Tagen dahinkommenten: Können nicht richtig angeben werden. ¢/3556¢¢ |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 3] Ja Nein. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | Nein. Aus dem Gemein gut |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Aus Dem gemen Gut |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Nein. Ausser daß die hindersäss Kinder wochentlich 1 Sols entrichten solten, wird aber durchgängnig nachlässig bezalt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Jst nicht neü, doch nicht baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An geld. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Aus der Gemeinnen Kassen |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | Nein. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | Aus dem Gemein Gut 59. franken. 12 Souls. 1 Dinar. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | Nein. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | Nein |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Anmerkung. Jedes Schulkind bringt Täglich ein Scheit holz um die Schulstube zuheizen, Wogegen die Gemeind kein holz anschafet. | |
Unterschrift | Geben den 22ten Februar 1799 |