Grenchen (Transkription Nr. 2389)

Schulort Grenchen
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 130-131
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Grenchen
Kirchgemeinde 1799: Grenchen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Grenchen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Grenchen, 1. Schule (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Grenchen, 1. Schule (Niedere Schule, Normalschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
22.02.1799

Beantwortung
Ueber den zustand der kleineren Schule zu Grenchen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Grenchen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

einne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst die Kirch Gemeind selbst, und ist darin ein Agent.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zu Solothurn

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des umkreis der nächsten Viertel Stunde ligen 8 Häusser, Jnnerthalb des Umkreis der zweyten. 4, und Jnnerthalb des umkreis der Tritten. 12. Häusser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Staadt, Allerheiligen, 8 Höffe.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Staad ist einne stunde, Allerheiligen ist einne halbe stund, die 8 Höffe sind einne starcke Viertel stunde Von dem Schulorth entfernnet

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Der erste orth hat 14. Der 2.te keins. der 3te. 9 Schulkinder.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Drey Schulen sind im Umkreis einer Stunde Vom hießigen Schulort entfernnet.

I.4.aIhre Namen.

Lengnau im Districk Büren, Kanton Bernn. Betlach, Selzach in unserm districkt und Kanton.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Lengnau, und betlach sind eine halbe Stund, und Seltzach eine Stund Von unserm Schulort entfernnet

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Das Lessen, Schreiben, und rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja: Nemlich Von Martini bis osteren.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Laut der Normal-schule erforderliche Bücher, Nemlich das Tabelen, Lesse, und Recht Schreibungs büchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der Normal.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3. und nachmittag drey Stunde

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Von der Gemeinde, und dem Pfarrer. und zwar durch die mehrheit der stimmen und wird alljährlich Von den obigen aufs neüe bestättiget.

III.11.bWie heißt er?

Jakob Rüffli

III.11.cWo ist er her?

Von Grenchen

III.11.dWie alt?

63 jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheürathet, keine Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

34. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allzeit in Grenchen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat sit dem nächst Verflossener Augst, bis zukünftigen neü jahr, den Gemein Weibel dienst.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

65. Kinder

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 30. knaben 35. Mägdchen

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3556¢¢ Jm Sommer wird ausser den Sonttägen keine Schule gehalten, und die zahl der andissen Tagen dahinkommenten: Können nicht richtig angeben werden. ¢/3556¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja Nein.

IV.13.bWie stark ist er?

Nein. Aus dem Gemein gut

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus Dem gemen Gut

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein. Ausser daß die hindersäss Kinder wochentlich 1 Sols entrichten solten, wird aber durchgängnig nachlässig bezalt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst nicht neü, doch nicht baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An geld.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus der Gemeinnen Kassen

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nein.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

Aus dem Gemein Gut 59. franken. 12 Souls. 1 Dinar.

IV.16.B.eKirchengütern?

Nein.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Nein

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Jedes Schulkind bringt Täglich ein Scheit holz um die Schulstube zuheizen, Wogegen die Gemeind kein holz anschafet.

Unterschrift

Geben den 22ten Februar 1799
Bescheint Jakob Rüffli, mit empfählung.
Gruss und Bruder Liebe.

Zitierempfehlung: