Bettlach (Transkription Nr. 2386)

Schulort Bettlach
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 126-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Bettlach
Kirchgemeinde 1799: Bettlach
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Bettlach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bettlach (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
18.02.1799

freyheit gleichheit
Beantwortung
Der Fragen Ueber den Zustandte Der Schule Zu Bettlach.
Dem Vndter statthalter des Cantons Solothurn Brunner
Den 18 Februar 1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bettlach.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Bettlach, Agendtschaft? Bettlach.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Solothurn.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Solothurn.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

es ist nur ein dorf, wo alle Hauser rings um die schule herum liegen, außer sechs Hauser sind auf den höfen etwa eine Viertelstund entfernet.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

man heißt sie höfe.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Viertelstund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

9. knaben 29 Mädchen 20.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja: in 3 klassen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Religion, Schreiben, Lesen, Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja, Von Martistag bis Ostern.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] die von der Normal; Namen büchli, Lesebuch, und hernach giebt der Bürger pfarrer etwelche Zum lesen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

nach den Vorschriften der Stadt und land Normal.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Am morgen von acht oder halbe Neün uhr bis elf uhr, nachmittag Von 1 uhr bis 4 und halbe 5 uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeidte durch die mehrheit der stimen.

III.11.bWie heißt er?

Niclaus weibel.

III.11.cWo ist er her?

Von Bettlach

III.11.dWie alt?

46 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

eine frau

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

12 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

in Corsica.
er war soldat.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

im winter seine kleine haussgeschaften, im sommer den Bauren Hilft er auf dem Land.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

49. wie Vielle knaben? 29 wie viele Mädchen! 20.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 4] die {gemein} bettlach Zahlet den schullehrer x aus dem Gemein gutt.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nichts.

IV.15Schulhaus.

es ist kein schulhaus Zu bettlach, sondern der schullehrer haltet in seinem eigenem haus schul.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

nein

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geld, Wochentlich 1 kronen 5 bz.
getreidte, wein, nichts an Holz? Von jedem kind ein schit holz.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

die gemein giebt es.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruss und Bruder Liebe.
Niclaus Weibel Schullehrer Zu Bettlach.

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