Bettlach (Transkription Nr. 2386)

Schulort: Bettlach
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 126-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Bettlach
Kirchgemeinde 1799: Bettlach
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Bettlach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bettlach (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

18.02.1799

freyheit gleichheit
Beantwortung
Der Fragen Ueber den Zustandte Der Schule Zu Bettlach.
Dem Vndter statthalter des Cantons Solothurn Brunner
Den 18 Februar 1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bettlach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Bettlach, Agendtschaft? Bettlach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Solothurn.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Solothurn.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

es ist nur ein dorf, wo alle Hauser rings um die schule herum liegen, außer sechs Hauser sind auf den höfen etwa eine Viertelstund entfernet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

man heißt sie höfe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

9. knaben 29 Mädchen 20.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Religion, Schreiben, Lesen, Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja, Von Martistag bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] die von der Normal; Namen büchli, Lesebuch, und hernach giebt der Bürger pfarrer etwelche Zum lesen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

nach den Vorschriften der Stadt und land Normal.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Am morgen von acht oder halbe Neün uhr bis elf uhr, nachmittag Von 1 uhr bis 4 und halbe 5 uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja: in 3 klassen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeidte durch die mehrheit der stimen.

III.11.b Wie heißt er?

Niclaus weibel.

III.11.c Wo ist er her?

Von Bettlach

III.11.d Wie alt?

46 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

eine frau

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

12 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

in Corsica.
er war soldat.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

im winter seine kleine haussgeschaften, im sommer den Bauren Hilft er auf dem Land.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

49. wie Vielle knaben? 29 wie viele Mädchen! 20.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 4] die {gemein} bettlach Zahlet den schullehrer x aus dem Gemein gutt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nichts.

IV.15 Schulhaus.

es ist kein schulhaus Zu bettlach, sondern der schullehrer haltet in seinem eigenem haus schul.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

nein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geld, Wochentlich 1 kronen 5 bz.
getreidte, wein, nichts an Holz? Von jedem kind ein schit holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

die gemein giebt es.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruss und Bruder Liebe.
Niclaus Weibel Schullehrer Zu Bettlach.

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