Bättwil (Transkription Nr. 2358)

Schulort Bättwil
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 63-64
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Dornach
Agentschaft 1799: Bättwil
Kirchgemeinde 1799: Witterswil
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Bättwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bättwil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule in der Gemeinte Bettwill.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Bettwill.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Vor dem Kriege zur Kirchengemeine Leymen, nun aber zu Witterswill:
Agentschaft für sich.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Dornecker

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Solothurner.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sind keine.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Witterswill, Hofstädten Metzerlen Rottersdorf.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Witterswill 1/4 Hofstadten 1/2 Metzerlen 1 Rottersdorf 1 Stunde.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 3 Klassen getheilet.
1te Beschäftiget sich mit der Buchstabenkentniß Buchstabiren, Regeln davon.
2te Die Kinder der 2ten Klasse, lesen nach den Regeln. Erklären dabey die Wortforschung. Ueben sich im Schreiben und Rechnen.
3te Klasse übet sich in der Rechtschreibung und Verfertigung schriftlicher Aufsätze, als Quittungen, Scheine Briefe.
Sie machen Rechnungen, sowohl ganzer als gebrochnen Zahlen, Verhältnißregeln Gesellschaftsregeln Progresionen Ausziehung der Quadratwurzel.
Jede Klasse beantworte die Fragen des Katechismus.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

1. Religionswissenschaft.
2. Lesen nach Anleitung der Normalschule.
3. Rechenkunst.
4. Schönschreiben, dabey Rechtschreibung.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule zu Bettwill wird Sommer und Winter gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind die nach der Normal.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften des gleichen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich Morgens von 8 bis 11. Mitags von 1 bis 4.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinte.

III.11.bWie heißt er?

Andreas Knittel

III.11.cWo ist er her?

Von Fulda

III.11.dWie alt?

30 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledig.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

2 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Auf der Universitet zu Fuld.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte keine Verrichtungen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder der Schule sind überhaupt 26. Sowohl im Sommer als Winder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Oekonomie

Schulstiftung. Gar nichts.
Seine Einkünften sind, die Kost, die ihm die Gemeinte giebt, und vom Kinde die Woche 6 Rappen.
Schulhaus keines.
Schulstube wo für die Gemeinte sorget, auch fürs Holz.
B. Aus welchen Quellen?
Jst aus den acht Fragen, keine derley Quelle in der Gemeinte Bettwill.

Unterschrift

Schullehrer Andreas Knittel

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