Bättwil (Transkription Nr. 2358)

Schulort: Bättwil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 63-64
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Dornach
Agentschaft 1799: Bättwil
Kirchgemeinde 1799: Witterswil
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Bättwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bättwil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule in der Gemeinte Bettwill.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Bettwill.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Vor dem Kriege zur Kirchengemeine Leymen, nun aber zu Witterswill:
Agentschaft für sich.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Dornecker

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Solothurner.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sind keine.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Witterswill, Hofstädten Metzerlen Rottersdorf.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Witterswill 1/4 Hofstadten 1/2 Metzerlen 1 Rottersdorf 1 Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

1. Religionswissenschaft.
2. Lesen nach Anleitung der Normalschule.
3. Rechenkunst.
4. Schönschreiben, dabey Rechtschreibung.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule zu Bettwill wird Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind die nach der Normal.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften des gleichen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich Morgens von 8 bis 11. Mitags von 1 bis 4.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 3 Klassen getheilet.
1te Beschäftiget sich mit der Buchstabenkentniß Buchstabiren, Regeln davon.
2te Die Kinder der 2ten Klasse, lesen nach den Regeln. Erklären dabey die Wortforschung. Ueben sich im Schreiben und Rechnen.
3te Klasse übet sich in der Rechtschreibung und Verfertigung schriftlicher Aufsätze, als Quittungen, Scheine Briefe.
Sie machen Rechnungen, sowohl ganzer als gebrochnen Zahlen, Verhältnißregeln Gesellschaftsregeln Progresionen Ausziehung der Quadratwurzel.
Jede Klasse beantworte die Fragen des Katechismus.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinte.

III.11.b Wie heißt er?

Andreas Knittel

III.11.c Wo ist er her?

Von Fulda

III.11.d Wie alt?

30 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledig.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Auf der Universitet zu Fuld.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte keine Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder der Schule sind überhaupt 26. Sowohl im Sommer als Winder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Schullehrer Andreas Knittel

Fliesstextantworten
Oekonomie

Schulstiftung. Gar nichts.
Seine Einkünften sind, die Kost, die ihm die Gemeinte giebt, und vom Kinde die Woche 6 Rappen.
Schulhaus keines.
Schulstube wo für die Gemeinte sorget, auch fürs Holz.
B. Aus welchen Quellen?
Jst aus den acht Fragen, keine derley Quelle in der Gemeinte Bettwill.

Zitierempfehlung: