Witterswil (Transkription Nr. 2357)

Schulort Witterswil
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 61-61v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Dornach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Witterswil
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Witterswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Witterswil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Witterswil (Niedere Schule, Normalschule, Repetierschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
17.02.1799

Beantwordung der Fragen über den zustand der Schullen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Witterschwill

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigene gemeint.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Witterschwill.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt dornach.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Solothurn.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier ist das dorf einzig, ohne ein einiges nach gelegenes Haus, oder Hof.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Ein jedes Dorf in der Nachbarschaft hat seinen eigenen Schullmeister, als Bettwill 1/4 Stund, Hofstetten 1/2 Stund, die übrigen nächeren Dorfschaften Ligen in der francken Republik.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder seind in klassen eingetheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben und Lessen. der Cathokissimus.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von St: Mardini bis am Pallmen Tag, ¢3563¢¢ im Sommer wird an den Sonndägen eine wiederholungs stunde gehalten. ¢/3563¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Vorgeschriebenen Normal Bücher

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Normal Vorschrift

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8 bis 10 Uhr. nachmitag von 12 bis 3 uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeint erwählte bis dahin, mit gutheissen des Pfarrers.

III.11.bWie heißt er?

Joseph Schmidli.

III.11.cWo ist er her?

Von Witterschwill.

III.11.dWie alt?

43 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheurathet und hat ein kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

28 Jahr lang.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War von Kindheit an in Witterschwill und ist sonst der profession nach ein Leinwäber,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Versieht noch den Siegrist Dienst.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] im Winter. Knäblein 23. und Magdlein 21. überhaupt 44.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3563¢¢ Jm Somer des gleichen nur in den wiederholungsstunde ¢/3563¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schullfond ist.

IV.13.bWie stark ist er?

Von Capithall 220 lb. stebler den zins
Von der kirche 9. lb. 10 ß. Stebler.
Nebst diesem nutzter anderthalben Viertel Mattland, welches gemeint gut ist.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst nicht mit dem Kirchen gut vereiniget, aus genomen 7. lb. stl: welche in obigen 9. lb ein begrifen sind, Armen Gut ist hier keines.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schullgelt ist keines eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Schullhaus ist kein eigenes.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

der Schullehrer haltet in seinem eigenen hause Schull und beziecht Von der gemeinde 6 lb. stl: zinß Die Unterhaltung der Schullstube liegt dem Schullmeister ob.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer beziecht, die obigen gemelte Einkünffte aus genomen, nichts anderes als das zur Einheizung der Schullstube nöthige brennholz

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Witterschwill den 17 Hornung 1799.
Joseph Schmidli Schullehrer

Zitierempfehlung: