Gänsbrunnen (Transkription Nr. 2343)

Schulort Gänsbrunnen
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 31
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Balsthal
Agentschaft 1799: Gänsbrunnen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Gänsbrunnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gänsbrunnen (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung
Des Schulmeisters zu st: Joseph beim Gänsbrunen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gänsbrunen besteht in Senhöfen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne Gemein.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Agentschaft Gänsbrunen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum districkte Balstahl.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Solothurn.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schullbezirk gehörige Heüser die Die erste sechs sind entfernet eine halbe Stund, die andere drey ein Viertel Stund, die letzen drey beim Schulhaus. die Namen der zum Schullbezirk gehoige Höf Gewald Schofmat und gänsbrunen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in zwey Klasen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird das ABC Schreiben und lesen gelert;

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schull wird gehalten bis osteren.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul bücher sind der Catticismus.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird täglich 6. Stund gehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister hat die gemeind bestelt Sein Name ist Nicolaus diemant von gänsbrunen alt 52. Jahr ledigen Stand, hat die Schull diesen winter gehalten. ist ein Senn entfernet eine halbe Stund von dem Schulort;

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Schul kinder sind 10 Knaben und zwey Mädchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schullstiftung ist keine.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schullgeld ist 15. Kronen von dem Kirchen gut aus bezaht zu vor ware der Schullohn von der eh{malligen} Regierung in Solothurn mit 30. Kronen bestimt;

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist keines vorhanden ist dafür eine Stube in der Müly beym gansbrunen; Giebt zwey Kronen Hauszins.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das zum einheitzen nöthige Holtz bringen alle tag die Schulkinder; die Hausvater die Schulkinder zahlen den Schulmeister wochenlich 45. bz. mit beyzug der 15. Kronen aus dem Kirchen gut.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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