Wolfwil (Transkription Nr. 2338)

Schulort Wolfwil
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 22-23v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Balsthal
Agentschaft 1799: Wolfwil
Kirchgemeinde 1799: Wolfwil
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Wolfwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wolfwil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
24.02.1799

Antwort des Schulmeisters von Wolfwil auf die Fragen, über den Zustand der Schule and diesem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wolfwil ist ein Dorf — eine eigene Kirchen gemeind — und Agentschaft — gehört zum Districkt Balstall — im Canton Solothurn.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn zeit der ersten Viertel Stunde mögen sich alle Kinder in der Schule befinden — Vier Haüsser sind eine Halbe Stunde von der Schule entfernt, die man des Seilers Haüsser nennt — aus welchen wirklich keine Kinder in die Schule kommen

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Entfernte Schule sind Fulenbach eine Halbe Stunde, Neuendorf eine Stunde, Kestenholz eine Stunde von uns entlegen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden meistens nach der Normal gelehrt — und auch zum theil in der Religion unterricht — Die Schul wird gehalten winterszeit, jeden tag Vier und ein halbe Stunde — den Sommer Hindurch geschiht dieß alle Sontage eine Stunde — Schulbücher werden jene, die zur Normal bestimt sind gebraucht, Nebst einigen andern geschribenen die den Kindern zum lehren vorgelegt werden — Die Kinder sind nicht in Klaßen abgetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher wurde der Schulmeister von der Gemeind erwählt und zur Bestätigung der ehemaligen Schulinspecktoren vorgestellt

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 2] Des Schulmeisters Nahme ist Ursjoseph Nigly — von Wolfwil gebürthig — 28 Jahre alt — ledigen Standes Steht seinem Amte 8 Jahre vor — war immer in seinem väterlichen Hause — verlegte sich auf den Landbau und versieht nebst seinem Lehramte die Stelle des unteragenten.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Uberhaupt besuchen den Winter Hindurch die Schule 40 Knaben und 10 Mädchen — im Sommer aber mögen diese auf die Hälfte belaufen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner vorhanden — noch ein Schul Geld eingeführt.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond ist keiner vorhanden — noch ein Schul Geld eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein eigentliches Schulhaus findet sich hier ein — im väterlichen Hause des Schulmeisters wird die Schule gehalten — und auf seinen Kosten wird die dazu gehörige Stube erhalten — ohne zins ohne einige vergütung.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht in Geld — Getreite — und Holz.
Er erhält 1tens von jedem Bürger jährlich 3 batzen, die Summe belauft sich auf 15 Gulden — 2tens erhält er von beßer bemitleten Bürgern jährlich 36 Mäß korn und von der Kirche für seine verrichtungen, die er da zumachen hat 48 Mäß korn — 3tens erhält er von der Gemeinde 2 Klafter Holz, die er zum Einheizen der Schule selbst verarbeiten muß.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerckung. Jch bitte um gütige Nachsicht, wenn der fortgang in erlernung der Normal unter den Kindern nicht jenen Grad erreichte, den er haben solte, Das wülkürliche Begehren den Hausvätter seit unserer neüen Konstitution zwang mich ein Kind so das andere anderst zulehrnen, wodurch also die eigentliche Lehre nothwendig in ihrem wesentlichen theile leiden müste. zu wünschen wäre es, wen in jeder Gemeinde die verrichtungen des Schullehrers gegen seine Kinder öffentlich abgelesen würden, um den verschiedenen Gutgedüncken der Lehrart Schrancken zusetzen; auch wäre es sehr Gut wenn alle Hausvätter angehalten würden ihre Kinder Fleißig in die Schule zu schicken, auf diese weise konte ich um die Hälfte mehr Kinder haben, aber in Rücksicht der größeren Mühe würde der vergleich des Einkommens kaum zufinden seyn

Unterschrift

Wolfwil den 24 Hornung 1799

Zitierempfehlung: