Huggenberg (Transkription Nr. 228)

Schulort: Huggenberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 159-160v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Hofstetten
Kirchgemeinde 1799: Elgg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hofstetten
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

16.02.1799

Verheltnise der schull Hugen Berg;

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hugen berg. Hat 19 bürger
Hat Mit der Repenttier schull 23 Kinder

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeind Ellg
und zu solchem distrikte
Agentschaft Müllers b von Hoffsteten
im Kanton Zürich,

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hüttstall — Hat drey Bewohnungen Entfernung eine Fiertel Stunde Hat Fünf schuller
Geretschweill — Hat Fünf bewohnungen drey schuller Kinder Entferung eine Fiertel Stunde
Stoss — Hat drey bewohnungen und vier schull Kinder Entfernung eine Halbe und ein fiertel Stunde
Heüreüte — drey bewohnungen und vier schullkinder entfernung eine Halbe Stunde
Reistall — zwey bewohnung Hat schull Kinder sechsse Entfehrnung ein Halb Fiertel Stund
bucheren Hoff — ein schuller entfernung ander Halb Fiertel Stund
weid Hoff — ein schuller Entfernung eine Halbe stunde
Schauberg Hoff — ein schuller Entfernung eine Halbe Stunde
Suma 49

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] sellmathen — eine Fiertel Stunde
Hoffsteten — drey Fiertel Stunde

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Unterricht in Meiner schull
Lesen; singen. und schreiben; wie auch Geschribenes zu lesen;

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Haltung der winter schulle Neünzehen, bis zwantzig wuchen die sommer schulle wird Gehalten alle wochen ein Tag die. Repenttier schulle alle wochen ein Halben Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden Jhnen ohne entgelt gegeben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Taur der schull vor Mittag 3 Stund; und Nach mitag 3 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ein Theilung in drey Klassen; Testament psallmen und zeügnus Buch

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

zu meinem dienst bin ich Erwehlt worden Anno 1759 Von Meinem Herren Pfarrer Tächan seligen zu Ellg und von dem Gemeindlein des schull bezirks

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Büechi im Hugen berg

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Alter sechsszig Jahr, ohne. Kinder

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

solchen dienst versehen Viertzig Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Haltung der schull Jmmer in Meinen Eigenen Hause

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von der Geringen besöldung Von Ellg
von der Kirchen ein Müt Kernen; ein Müt Haber
zwey pfund Gelt von dem armen Gut
und zwey pfund vor die sing oder Nacht schull
auch aus dem armen Gut der Kirchen Ellg

Ein schilling von Jedem schuller Kind in der wochen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Von der Geringen besöldung Von Ellg
von der Kirchen ein Müt Kernen; ein Müt Haber
zwey pfund Gelt von dem armen Gut
und zwey pfund vor die sing oder Nacht schull
auch aus dem armen Gut der Kirchen Ellg

Ein schilling von Jedem schuller Kind in der wochen

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung Mit bedauren schon Vile Jahre da die Verlengerung der schullen zu Halten ist eingeführt worden; und die schull zu Hoffsteten wie auch die schull Hugen berg
Mit solcher Besöldung Haben Müssen Begnügen lassen; dadie anderen in der Gemeind ein Merks liches Mehres bezogen Haben

Unterschrift

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