Würenlingen (Transkription Nr. 2263)

Schulort Würenlingen
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 193-195v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799: Würenlingen
Kirchgemeinde 1799: Würenlingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Würenlingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Würenlingen, Unterdorf (Niedere Schule, katholisch)
27.02.1799

Freyheit Gleichheit
Beantwortungen
Von Joseph Kientzi schullehrer der halben gemeinde Würenlingen auf die Nach der Zugeschickhter Tabelle Vorgelegten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Würenlingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein Eigene gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ein Kirchen-gemeinde ohne filial mit Einer agetschafft

I.1.dIn welchem Distrikt?

in dem district Zurzach und.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

in dem Kanton Baden gelegen.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

der Bezirkh der schul Befindet sich.
a in dem undern dorff der gemeinde Würenlingen
b Begreifft in sich 66 Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

dahin ist Kein anders ort, oder filial zugehorig.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Benachbarte schulen in dem umkreiß Von Einer stund seind in Folgenden Pfarreyen.
a Zu döttingen Einem filial der Pfaarr Klingnau.
b degerfelden, Ein Pfaarr-ort der Reformirten Religion und filial der Katholischen Religion auff under- ||[Seite 2] Endingen Zugehörig alda ist für jede Religion Eine Besondere schul.
c Zu ober Endingen Ein Pfaar-ort, und
d Zu Kirchdorff Eben Fahls ein Pfaarr-ort.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder seind so weitt nicht in klassen abgetheilet sonderen Werden Nach der obigen Vorstelleung fortgeleitet.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

in der schul wird gelehret.
a daß Buchstabiren.
b daß lesen in dem gedruckhten so wohl als in dem geschriebenen
c daß schreiben.
d auch daß Rechenen.
e und der Christliche unterricht.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die schulen werden nur in dem winter gehalten, Von dem Tag deß H: Martini, biß auff den Tag deß H: Josephs. daß ist Von dem Tag deß 11ten Wintermonath bis den 19 Merz

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

schulbücher seind nach dem a. b. c
a geschribenes und gleichförmige Nammen Büchlein, Von Welchen daß Erstere nur aus Vocalen, und Buchstaben Von Trennbare und untrenbaren, abgetheilet.
Bestehet um dardurch die Buchstaben recht Lernen zu Kennen daß andere aber ist Zum gründlichen Buchstabiren Eingerichtet. in dem getruckhten Vorzüglich die Mädchen
||[Seite 3] b in dem getruckhten Vorzüglich für die Mädchen
1 der Canißius
2 der Bischöffliche Cathekismus die Erste und 2te claß
3 ander gedruckhte Bücher.
4 Zeitungen.
c in dem geschribenen Vor züglich die Knaben
1 Kleine Zedel.
2 Brieff Zerschidene.
3 Rechnungen etc.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften.
a nur die kleine Buchstaben Von dem a. b. c. Von dem i angefangen, als dan die Buchstaben die ihre Züg über die Linien hinauf haben, und Endlich jene Buchstaben, die ihre züg über die Linien Hinauf und Hinab führen.
b Nach disem wird ihnen daß Am zum schreiben Vorgeleget.
c und so dan Kleinere Vorschrifften mit gantzen wörteren, nach welchem immer größere auch mit grösseren Buchstaben angwisen werden.
d Endlich wird ihnen ohne Vorschrifft Zu schreiben angeordnet.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die schul Nimbt in der fruhe ihren anfang Von 8 uhr Biß 11 uhr, und Nachmitag Von Halben Ein uhr Bis ||[Seite 4] Halbe Vier uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeind pflegt Einen Pfaarrer Von den anhaltenden Subjectis drey durch die Mehrheit der stimmen auß gemehrete Vorzustellen, Von welchem der Pfaarrer Einen Von disen außzuwöllen, und zuernenen hatt.

III.11.bWie heißt er?

schulleher Joseph Küöntzi.

III.11.cWo ist er her?

Von Würenlingen

III.11.dWie alt?

alt 41 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Bin Verheürathet, und habe 5 Kinder auch ein Bruoder und eine schwöster.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

dises ist daß fümffte Jahr meines schul-amts

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ware allzeit zu Würenlingen, und mein Beruff ware der sigeristen dienst.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

so Befinden sich nebst Meinem Lehramt auch deß sigeristen dinst.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder gehören überhaubt in die schul 67.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 5] im Winter knaben 39. Mädchen 28.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im sommer seind wegem dem Viech-Hüeten Keine in die schulgekommen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

schul-stüfftung ist Keine Vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

schulgelt ist.
a. Von der Kirchen 3 fl.
b. Von der gemeinde 3 Von disem Bekommt Jeder daß Halbe neimlich 3 fl.
c. Von Jedem in die schulgehenden Kind 16 schilling.
d: die Completierung Biß auff 25 fl. wird Eintweders Von der gemeinde zukommenden zufäligkeitten. oder durch Hilff anderer gutthäter Vollständig gemacht.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist Keines.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

auch keine schul-stuben.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

und wird dem schullehrer auch Kein Hauß-zinß geben

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

er Muß die schul in seinem Eigenthumlichen Hauß halten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt 25. fl. und an Holtz ein wagen Voll studen

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus der quellen.
1 Von der Kirchen 3 fl.
2 Von der gemeind 3 fl. Von disen Bekommt jeder daß halb nemlich 3 fl.
3 Von Jedem Kind 16 schilling.
4 die Completirung Bis auff 25 fl. Von der gemeinde. Zu Kommenden zufällichkeitten, oder andere guthäteren.
5 Ein wagen Vollen studen Von der gemeindswaldung.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 6] Gruß und Hochachtung den 27 Hornung 1799
Joseph Küöntzi sigerist Und schullehrer der halben Gemeinde Würenlingen

Zitierempfehlung: