Lupsingen (Transkription Nr. 2229)

Schulort Lupsingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 154-155v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Liestal
Agentschaft 1799: Lupsingen
Kirchgemeinde 1799: Ziefen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Lupsingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lupsingen (Niedere Schule, reformiert)
17.02.1799

BEANTWORTUNG
der Fragen über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

LUPSIGEN.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Weiler

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu zyfen; hat aber seine eigne Agentschaft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Liestal

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Basel.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sie sind alle bis an eins in Weiler eingeschlossen, u. machen im ganzen Umfange kaum 1/4 Stunde.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Östthal, 1/4 Stunde, daher kommt 1. kind.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

* Zyfen 1 Stunde
Bubendorf 1 Stunde.
Selbis berg 1 Stunde
St Panthaleon 1/2 St
Büren 1/2 St **

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn bsondere bedingungen sind sie nach ihren Fähigkeiten vertheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Singen u. Catechis mus.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Sommer u. Winter. Jm Sommer von Ostern bis Martine im Winter v. Martine bis Ostern

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Hübners Historin, Nachmahl büchlein, u. Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wenn darunter dis Vorschreiben verstanden wird, so dient zur Antwort, daß den Kindern zu erst das Abc, dann Wörter, dann Linien vorgeschrieben werden.
Jst aber von Schulvorschriften die Rede, so ist jeden Tag ein bestimmtes Tagwerk vorgeschrieben, welches auch eigentlich befolgt wird

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das deputatenamt auf ein Verschreiben des Pfarrers

III.11.bWie heißt er?

Hans Biedermann

III.11.cWo ist er her?

Von Lupsigen.

III.11.dWie alt?

50 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

2 Söhne

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

13 Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgends als seinem Wohnorte trieber den Beruf eines Bandwebers.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Keine.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Besuchen die Schule 36

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 18.
Mädchen 18

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15
Mädchen 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Jst keiner vorhanden.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eins eingeführt
wöchentlich 1 Schilling im Winter, 1/2 Schilling aber im Sommer.

IV.15Schulhaus.

Jst keins, der Lehrer hält die Schule in seinem eignen hause u: erhält keinen Schul haus zins

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst keins, der Lehrer hält die Schule in seinem eignen hause u: erhält keinen Schul haus zins

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jn Geld jahrlich 30 Franken vom obrigkeitlichen Brett.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

GRUS UND Fründschaft vom Schullehrer Hans Biedermann in Lupsigen

Zitierempfehlung: