Windisch (Transkription Nr. 2219)

Schulort Windisch
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Windisch
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Windisch
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Windisch (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Windisch.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde WINDISCH.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

dorf Oberburg ||[Seite 2] 1/8 Stunde. — Königsfelden und Bachthalen 1/4. — Fahr ||[Seite 1] Windisch 1/6 ||[Seite 2] Lindhoff 1/2. Zahl aller Einwohner: 580 — 580.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Brugg. Altenburg. Gebistorf. Hausen. Mülligen. Habspurg. Umiken.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchstabiren und Lesen. — Auswendiglernen von Religionsbüchern. Schreiben. {(zum theil)} Singen. Sehr wenig lesen geschriebenes Schrift und Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Berner-Cat. — Heidelberger. — Lampe und Psalmen (zum theil) Bernersches Namebüchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Königsfelden.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 5] B. Johannes Rauber.

III.11.cWo ist er her?

Windisch.

III.11.dWie alt?

65. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

erwachsene Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

19. Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Strumpfweber. im Betriebe s. Profeßion ||[Seite 6] und Ad-||[Seite 5] vokatur.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Distriktsrichter. Vorleser {u. Vorsinger} in der Kirche.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl x144. Knaben 66. Mädchen 78.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut und Amtsgut.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Hausväter zahlen für den Winter, die reichere bz. 10 die ärmere bz. 5.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein eigenes Schulhaus, neü, der Gemeinde zugehörig. — Schulwohnung.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: