Windisch (Transkription Nr. 2219)

Schulort: Windisch
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Windisch
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Windisch
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Windisch (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Windisch.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde WINDISCH.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

dorf Oberburg ||[Seite 2] 1/8 Stunde. — Königsfelden und Bachthalen 1/4. — Fahr ||[Seite 1] Windisch 1/6 ||[Seite 2] Lindhoff 1/2. Zahl aller Einwohner: 580 — 580.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Brugg. Altenburg. Gebistorf. Hausen. Mülligen. Habspurg. Umiken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchstabiren und Lesen. — Auswendiglernen von Religionsbüchern. Schreiben. {(zum theil)} Singen. Sehr wenig lesen geschriebenes Schrift und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Berner-Cat. — Heidelberger. — Lampe und Psalmen (zum theil) Bernersches Namebüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Königsfelden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] B. Johannes Rauber.

III.11.c Wo ist er her?

Windisch.

III.11.d Wie alt?

65. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

erwachsene Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

19. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Strumpfweber. im Betriebe s. Profeßion ||[Seite 6] und Ad-||[Seite 5] vokatur.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Distriktsrichter. Vorleser {u. Vorsinger} in der Kirche.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl x144. Knaben 66. Mädchen 78.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut und Amtsgut.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Hausväter zahlen für den Winter, die reichere bz. 10 die ärmere bz. 5.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein eigenes Schulhaus, neü, der Gemeinde zugehörig. — Schulwohnung.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

||[Seite 8] Geld. das Schulgeld Gl. 33. 5. Kirchegut Gl. 20. — Frucht 28 Viertel. Land 1 Jucharten Bündtland. — Holz 4 Klft. & 100 Bürden Reiser. freye Wohnung.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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