Villigen (Transkription Nr. 2215)

Schulort Villigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rein
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Villigen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

¢3002¢¢ Villigen Knaben Schule ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ Villigen Mädchen Schule ¢/3003¢¢

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde REIN.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zum Dorfe: ||[Seite 2] Guntenmühle, ein Weiler 1/8. Naßeberg 1 Haus 1/2 Einwohner 497.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

die Schulen in der Kirchgemeinde. Mandach. Hottwyl.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern. — Schreiben — Lesen geschr. Schrift. — Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bern. Namenbüchlein. Heidelberger. Lampe. Hübner. Psalmen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer, und Ernennung vom vormaligen Oberamte Schenkenberg.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 5] ¢3002¢¢ Knaben Schule. — Jacob Schödler. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ Mädchen-Schule Jacob Vogt. ¢/3003¢¢

III.11.cWo ist er her?

¢3002¢¢ Villigen. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ Villigen. ¢/3003¢¢

III.11.dWie alt?

¢3002¢¢ 33. Jahre. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ 22. Jahre. ¢/3003¢¢

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

¢3002¢¢ 2. Kinder. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ unverheyrathet. ¢/3003¢¢

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

¢3002¢¢ 4. Jahre. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ 2. Jahre. ¢/3003¢¢

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

¢3002¢¢ Landbau. Vieharzt. Betrieb s. Berufe ||[Seite 6] und ||[Seite 5] seit 1781. Besorgung der ||[Seite 6] Schule. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ ||[Seite 5] Landbau. Baumwollenweber. Betrieb seine Berufe. ¢/3003¢¢

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

¢3002¢¢ ||[Seite 6] Munizipalbeamter. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ Keine. ¢/3003¢¢

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

¢3002¢¢ Knaben 74. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ Mädchen 59. ¢/3003¢¢

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut; besond. Schulgut. Gl. 750. wovon Gl. 600. zur Verbeßerung der Lehrer besoldungen.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

¢3002-3003¢¢ eigenes Schulgebäüde, neü für die KNABENSCHULE. für die MÄDCHENSCHULE. ¢/3002-3003¢¢

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] ¢3002¢¢ an Geld: Besoldungsfond Gl. 24. Gemeinde Gl. 12. Kirchegut Gl. 5. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ an Geld Besoldungsfond Gl. 6. Gemeinde Gl. 33. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen. ¢/3003¢¢

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

||[Seite 8] ¢3002¢¢ an Geld: Besoldungsfond Gl. 24. Gemeinde Gl. 12. Kirchegut Gl. 5. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen. ¢/3002¢¢
¢3003¢¢ an Geld Besoldungsfond Gl. 6. Gemeinde Gl. 33. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen. ¢/3003¢¢

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: