Mönthal (Transkription Nr. 2206)

Schulort: Mönthal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Mönthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Mönthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mönthal (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mönthal.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde MÖNTHAL

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Mönthal und ||[Seite 2] Oberdorf. — Frohwald 1. Haus 1/8 — Löffelgraben, ein ||[Seite 1] Weiler 1/8. — Hübschlig ||[Seite 2] 1 Haus 1/4 — Enzi. 1. Haus 1/2. — Ampfern. ein ||[Seite 1] Weiler 1/8 — ||[Seite 2] Schueppis 1 Haus 1/4. Einwohner 464.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Elfigen. Bözberg. Remigen. Hottwyl

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. und Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern — Schreiben & Les. geschr. Schrift (zum theil.) Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelberger. — Bern. Namenbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom Vormaligen Oberamte Schenkenberg.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] Hs Heinrich Brav.

III.11.c Wo ist er her?

Mönthal.

III.11.d Wie alt?

46. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

10 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

fabrizirt Baumwollentücher. Landbau. Beruf. u. Gehülfe ||[Seite 6] seines Bru-||[Seite 5] ders in der Schule

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Distriktsrichter. Siegrist. Vorleser und Vorsinger in der Kirche.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl 77. Knaben 46. Mädchen 31.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Legat von Gl. 100. zur Verbeßerung der Besoldung. als Filial-Schule von Brugg u. Amt Schenkenberg — von dorther die Unterhaltung der Schule.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus — alt u. baufällig — Unterhaltung der Collatur gehörend — Schulwohnung.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] an Geld: Gl. 18. Frucht: 18 Viertel Kernen. Holz 4 Klft von der Gemeinde (Jenes Einkommen v. dr Collatur) freye Wohnung u. Gärtchen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 8] an Geld: Gl. 18. Frucht: 18 Viertel Kernen. Holz 4 Klft von der Gemeinde (Jenes Einkommen v. dr Collatur) freye Wohnung u. Gärtchen.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

||[Seite 8] an Geld: Gl. 18. Frucht: 18 Viertel Kernen. Holz 4 Klft von der Gemeinde (Jenes Einkommen v. dr Collatur) freye Wohnung u. Gärtchen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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