Hunzenschwil (Transkription Nr. 2199)

Schulort Hunzenschwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 263-264
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Hunzenschwil
Kirchgemeinde 1799: Suhr
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Hunzenschwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hunzenschwil (Niedere Schule, reformiert)
18.02.1799

BEANTWORTUNG
der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hunzenschwyl.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigne Gemeinde, eigne Agentschafft.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Suhr.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Lenzburg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Aargau.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zu diesem Schulbezirk gehörige Häüser liegen innerhalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Suhr 3/4. Buchs. 3/4. Schafisheim 1/2. Rupperswyl 1/2 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Kinder, sind nicht in Claßen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

1. Lesen. 2. Schreiben. Singen. 4. Rechenkunst, selten 1. Knab oder 1. Mädchen die 4 Species. 5. Aus dem Gedächtnis: Heidelbergischer Catechismus. Biblische Sprüche. Fest Gesänge.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schulen werden täglich gehalten von Martini bis Mariä Verkündigung — inzwischen aber p. Woche nur einen Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

1. Heidelbergischer Catechismus! 2. Neü Testament. 3. Hübners Kinderbiebel. 4 Neüe Psalmen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die eigne, die sehr ordentlich ist.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich 6 Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.

1.ter SchulLehrer.
II.ter SchulLehrer.

III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Landvogt auf Lenzburg, nach vorgegangner Prüffung durch den Pfarrer, und auf seinen Vorschlag.

III.11.bWie heißt er?

Hs. Jacob Rohr.
Hs. Jacob Rohr.

III.11.cWo ist er her?

Hunzenschwyl.

III.11.dWie alt?

58. Jahre.
30 Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

4 Söhne.
4.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

28 Jahre.
2 Jahre, seit dem diese Schule v. d. Gemeine selbst errichtet worden.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Hunzenschwyl, ohne besonderen Beruff.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Agent.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] 1.ter SchulLehrer.
Knaben? 36.
Mädchen? 36.
72.
II.ter Schullehrer.
Knaben? 27.
Mädchen? 28.
55.
127.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nein.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn gutem Stand, doch haben beyde Schulen nur eine, und zwar nicht einmal ganz unterschlagne Stube — auch wohnen beyde Schullehrer außer dem Schulhaus, in eignem Zins.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeine unterhaltet d. Schulhaus.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An liegenden Gründen? 1 1/2 Vierlig Aker, Ertrag — gl. 8.
b. An Getreide? Kernen? 1 1/2 Viertel. Roggen? 1. Mut.
c. An Geld. Gl. 34.
a. An liegenden Gründen nichts.
b. An Getreide? Kernen? Roggen? nichts.
c. An Geld. Gl. 40.
Theils aus dem Kirchen Gut, theils aus der Gemeind Kasse.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Suhr den 18.te Februarii, 1799.
F: L. Strähl, Pfarrer

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