Wittwil (Transkription Nr. 2124)

Schulort Wittwil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 5-7
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöftland
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Staffelbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wittwil (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Schöfftland
Schule zu Wittwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wittwyl

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Schöfftland

I.1.dIn welchem Distrikt?

zofingen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Aargau

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu dieser Schule gehören, das dorf Wittwyl. und der Bahlj Hoof. ein einziges Hauß, eine viertel Stunde von der Schule entfernt, in allem 50 Haüßer
die anzahl der Schulkinder belauft sich auf 65. wenigstens

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Staffelbach. Schöfftland. 1/4tel Stund, Bottenwyl, Hirrstall Holziken, Ürkheim. eine 1/2 Stunde
Anmerkung. die Schulen zu Bottenwyl, Wittwyl. Staffelbach und Holziken, liegen an den bequemsten Orthen in Jhme

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn der Schule zu Wittwyl

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule alles gleich. wie zu Bottenwyl

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jn der Schule zu Wittwyl

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

auch so

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 2] Melchior Fühlmann, von Wittwyl. 39 Jahr Alt

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat acht Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Seit Anno 1792. also ca. 6 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist immer bey Hauße gewesen, und ernährte Sich so wie noch jez. neben der Schule, mit Baumwollen spinnen & Weben

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine anderen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ordinari 40 biß 45 Kinder, am Examen 65 biß 73

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30 biß 35.
Mädchen 35 biß 40.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 5 biß 7.
Mädchen 6 biß 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jn Wit dieser Schule verhält es sich eben so

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn Wit dieser Schule verhält es sich eben so

IV.15Schulhaus.

Hat kein Schulhauß. die Gemeind hat in einem gegenwärtig leer stehenden Privathauß eine Stube gemiethet. die einzig der Schule gewiedmet, und sonst zu nichts gebraucht wird. auch geraümig genug ist dabey heiter, warm, und gesunde Lufft hat
die Gemeinde bezahlt jährlich 5 gl. zinß darfür.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt jährlich 30 gl.
an Getreid Nichts
an Wein Nichts.
an Holz Nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

wird aus dem Gemeind-Guth bezahlt

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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