Bottenwil (Transkription Nr. 2122)

Schulort: Bottenwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 5-7
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöftland
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Bottenwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bottenwil (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Schöfftland
Schule zu Bottenwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bottenwyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Schöfftland

I.1.d In welchem Distrikt?

zofingen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Aargau

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schulbezirck gehören, das dorf Bottenwyl, Siglisgraben 3 Haüßer, Nüßlisgraben 7 Haüßer, Krazerhoof ein Hoof, Winterried 3 Haüßer, und Hornjhoof 3 Haüßer im Umkreiß der ersten viertelstunde sind 52 Haüßer ein wenig weiter 10 Haüßer
die anzahl der Schulkinder, belauft Sich auf 125, biß 135

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Ürkheim und Wittwyl, eine halbe, Schöfftland und Stafelbach eine Stunde,
Anmerkung. die Schulen zu Bottenwyl, Wittwyl, Staffelbach und Holziken, liegen an den bequemsten Orthen in Jhme

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Syllabieren, Lesen; aus dem Gedächtniß den Berner und Heidelbergischen Cathäcismuß, einige Psalmen. einige Historien aus Hübners Kinderbibel, und etwas aus dem Neüen-Testament. Singen. die Psalmen, theils zu 4 Stimmen. theils nur zu 2 Stimmen, im Schreiben, so daß die Kinder im Stand sind. Jhre Gedancken, zu Papier zu bringen, das Rechnen wird fast ganz ver nachläßiget

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Fast nur im Winter, Sie fangen im Wintermonath an, und enden mit dem Examen, Ende Merz
Jm Sommer wochentlich nur ein Tag. und werden schlecht besucht

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nahmenbüchlein. Berner und Heidelbergischer Cathäcismuß Psalmbuch. Hübners Historien, Neü-Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie schreiben meistens Jhre eigene Schrifft vor, da sie aber schlecht sind, so wäre zu wünschen, daß gedruckte vorschrifften angeschafft wurden, zu gebrauchen wo es nöthig wäre

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich 6. Stund, 3 vor 3 Nachmittag außert am Samstag nur 3 Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, so viel möglich. nach Jhren Fähigkeiten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wann eine Schulmeister Stelle ledig geworden, so hat der Pfarrer, die so Sich dafür bewarben, in Beyseyn der vorgesezten deß dorfes der verledigten Schule examiniert, und die zwey tüchtigsten dem Ober-Amtsmann deß Orts, zur Wahl vorgeschlagen, und den Verbal Process über das Examen. bey gefügt

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] {Hß} Jacob Bachmann, von Bottenwyl, 35 Jahr alt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit vier Jahren, folgte Seinem vatter im dienst nach

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er hat vorher die Schule für Seinen vatter versehen. Er arbeitet neben der Schule auf Seinem Handwerck als Wagner.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine anderen. Als daß Er noch das zeit und gelaüt besorgen muß

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ordinari 70 biß 90 Kinder, am Examen biß 125: 135

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 60. biß 65
Mädchen 65 biß 70

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10 biß 15.
Mädchen 15 biß. 20

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul Fond ist keiner vorhanden, auch kein Schulgelt eingeführt

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Fond ist keiner vorhanden, auch kein Schulgelt eingeführt

IV.15 Schulhaus.

Ein eigenes Hauß, wird vom Schulmeister bewohnt. und von der Gemeinde unterhalten. die Schulstube wird sonst zu nichts gebraucht, seyn heiter und warm, aber zu klein so eben vernehme ich, die gemeinde habe die verwaltungsKammer ersucht. Jhr zum Ankauff deß zehndstock behülflich zu seyn, um aus demselben ein beßeres, und größeres Schulhauß zu machen, da das alte schlecht ist

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt. in Jährlich 26 gl.
Getreid. Nichts.
Wein Nichts.
Holz das nöthige zum Schul-Ofen, der auch die Wohnung deß Lehrers wärmt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus dem gemeind-guth. und gemeind-Steüren, biß dahin wurden auch die Hintersäs gelter darzu angewandt, die nun aufgehoben sind.
NB. der Lehrer hat Seine Wohnung im Schulhauße. und benutzet noch ein Stück Erdreich, das aber von geringem Ertrag ist für beydes zahlt Er der Gemeinde. einen zinß von gl. 4 dieser zinß ist klein, hingegegen muß Er noch das zeit und Gelaüt zu Bottenwyl besorgen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus dem gemeind-guth. und gemeind-Steüren, biß dahin wurden auch die Hintersäs gelter darzu angewandt, die nun aufgehoben sind.
NB. der Lehrer hat Seine Wohnung im Schulhauße. und benutzet noch ein Stück Erdreich, das aber von geringem Ertrag ist für beydes zahlt Er der Gemeinde. einen zinß von gl. 4 dieser zinß ist klein, hingegegen muß Er noch das zeit und Gelaüt zu Bottenwyl besorgen

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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