Holziken (Transkription Nr. 2120)

Schulort Holziken
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 6-8
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöftland
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Holziken
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Holziken (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Schöfftland.
Schule zu Holziken.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Holziken

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Schöfftland

I.1.dIn welchem Distrikt?

zofingen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Aargau

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schulbezirck gehört, das dorf Holziken. und das Bündlj 5 Haüßer, eine viertel Stunde von der Schule entfernt. in allem sind es 48 Haüßer
die anzahl der Schulkinder, belauft sich biß auf 65

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Schöfftland, Hirrstall, eine 1/4tel Holziken, Muhen und. Ürkheim, eine 1/2 Stunde

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

zu Holziken, alles wie in der zu Bottenwyl

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

auch in dieser Schule alles wie in der zu Bottenwyl

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

zu Holziken, alles wie in der zu Bottenwyl

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Lehrer dieser Schule, wurde im Wintermonath 1798 aus mangel eines anderen, beßeren Subjects, von der verwaltungs-Kammer erwählt.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 2] Samuel Lüthj, von Holziken, 39 Jahr alt

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verheyrathet, hat aber keine Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Seit dem Wintermonath 1798. circa 4 Monath

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war immer bey Hauße, und hatte so wie noch jez neben der Schule einen Baumwollen Gewerb

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein, keine anderen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ordinari 35 biß 40 Kinder, am Examen biß 65

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20 biß 30.
Mädchen 25 biß 30.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10 biß 12.
Mädchen 12 biß 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

auch die Schule hat keinen Fond, und ist kein Schulgelt eingeführt

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

auch die Schule hat keinen Fond, und ist kein Schulgelt eingeführt

IV.15Schulhaus.

Hat ein eigenes Schulhauß, das aber zimmlich schlecht ist die Schulstube ist zu klein, dunckel und feücht, auch zu niedrig, und hat daher nicht die gesündeste Lufft.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt, 35 gl.
an Getreid Nichts.
an Wein Nichts.
an Holz Nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus dem Gemeind-Guth.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

aus dem Gemeind-Guth.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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