Staffelbach (Transkription Nr. 2117)

Schulort Staffelbach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 6-8
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöftland
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Staffelbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Staffelbach (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Schöfftland.
Schule zu Holziffelbach Staffelbach

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Staffelbach

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Schöfftland

I.1.dIn welchem Distrikt?

zofingen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton aargau

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schubezirck gehören, das dorf Staffelbach, und zwey Höfe, Sattel 2 Haüßer, Weiliberg 3 Haüßer leztre 5 Haüser, sind eine halbe Stunde von der Schule entfernt. in allem sind es, 74 Haüßer.
die anzahl der Schulkinder belauft sich biß auf 120

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Wittwyl, eine 1/4tel Leerau, Schöfftland eine 1/2 Hirrstall Holziken. eine Stunde.
Schulsprenglen, und sind für die, welche zu denselben gehören, die nächst gelegenen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Zu Staffebach

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Alles wie in der Schule zu Bottenwyl

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Zu Staffebach

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

auch so

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 2] Hanß Rudolf Hunziker, von Staffelbach, 68 Jahr Alt

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat vier erwachsene Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Seit Anno 1756. also circa 42 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst immer bey Hauße gewesen, Er trieb, so wie noch jez neben der Schule. Landarbeit und Baumwollen spinnen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein, keine anderen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ordinari 60 biß 70 Kinder, am Examen 115 biß 130

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 55 biß 60
Mädchen 60 biß 70.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10 biß 15.
Mädchen 10 biß 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schul Fond vorhanden, auch kein Schulgelt eingeführt

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist kein Schul Fond vorhanden, auch kein Schulgelt eingeführt

IV.15Schulhaus.

Hat auch kein eigenes Schulhauß, sondren in einem particular Hauß eine eigene Stube empfangen, einzig zur Schule bestimmt, und unabhängig von den Bewohneren deß Haußes ist. auch heiter, warm und geraümig genug die Gemeinde bezahlt den zinß dafür

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt jährlich in 30 gl.
getreid Nichts
Wein Nichts
Holz Nichts

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeind-Guth und Gemeind Steüren. oder Tellen

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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