Alliswil (Transkription Nr. 2116)

Schulort Alliswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 255v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Alliswil
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Boniswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Alliswil (Niedere Schule, reformiert)

X.te Schule, zu Allischweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule zu Allischweil ist an dem auseren Eke, dieses (samt Schwaderhof) 194 Einwohner enthaltenden, kleinen Dörfgens, das aber eine eigene Gemeine und agentschafft ausmacht — im Kirchspiel Seengen; distrikt Lenzburg, Kanton argau

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schul bezirk gehören die eine kleine 1/4 Stund entlegene 9. Haüser, des kleinen Weylers Schwaderhof oder Schwaderloch, welcher zur Gemeine Allischweil gehört 25. Kinder aus dem Schwaderhof besuchen die Schule zu Allischweil.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jn der Entfernung von 1/2 Stund sind die Schulen zu Birrweil, Leütweil, und Bonischweil, u 3/4. stund weit die zu Seengen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

wie bey Seengen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister wurde auf die weise, wie Seengen, von der Herrschafft Hallweil bestellt.

III.11.bWie heißt er?

der Schulmeister ist Rudolf Gloor, von Allischweil, 37. Jahre alt, verheirathet, hat 1. Kind haltet 6. Jahr Schule; sein sonstiger beruf und Erwerb ist, Baumwoll weben.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

die Schule besuchen von Allischweil und Schwaderhof 60. Kinder,
nemlich 29. Knaben und 31. Mädchen.
welche auch zur gesezten zeit die Sommerschule besuchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond und Schulgelt ist nicht.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond und Schulgelt ist nicht.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

das vor einem Jahr von der Gemeine Allischweil und Schwaderhof, von Grund auf neüerbaute Schulhaüsgen, wird auch von ihr in baulichem Stand erhalten.
auf demselben hat der Schulmeister seine kleine wohnung unentgeldlich; da für er hingegen verpflichtet ist, die Feürung auf seine Kosten zu besorgen; da die Gemeine kein Holz hat

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die besoldung des Lehrers ist
von der Kirche 12 1/2 Gulden an Gelt, und 4. viertel Bodenzins Kerne.
so denn zalt jeder Hausvater, 5. bazen, betragt 10. gl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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