Elgg (Transkription Nr. 209)

Schulort Elgg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 155-156v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Elgg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
15.02.1799

ELLGG.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ellg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Fleken.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschaft Ellg.

I.1.dIn welchem Distrikt?

im District Ellg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises einer 1/4 Stund ligen 6 Häuser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Birmenstahl, Oberhof, Rabenstein 1/4 Stund und Schloßhof 1/8 Stund.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Knaben 9.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Adorf im Kanton Thurgau 1/2 Stund.
Hagenbuch 1. Stunde.
Schlat 1. Stunde.
Schotikon 1. Stunde.
Zünikon 3/4.
Dikbuch 1/2 Stunde.
Hofsteten 1/2 Stunde.
Huggenberg 1. Stunde.
Oberschneit 1. Stunde.
NB. Diese 6. letsten Schulen ligen in der Pfarrey Ellg. District Ellg.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Bis auf wenige Jahre waren 2 Klassen eine Obere und eine Untere Klaß. Nun gehen die Kleinen und die Großen in die gleiche Schule.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, schreiben u. geschribenes lesen, rechnen, singen.
Auswendig; Catechismus, Psalmen, Lieder, Sprüche der H. Schrift, und Gebäter.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Nein. Auch im Sommer.
Jm Winter von Martini bis Ostern Jm Sommer alle Tage. Ausgenommen; Heüet Ernd- und Herbstzeit.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lehrmeister, oder Catechismuß Fragen, Zeügniß-Buch, Psalter, Psalmenbuch, Wasers-Schulbuch, Testamente.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese giebt der Schulmstr. von seiner Hand, seinen Schüleren, die schreiben lernen; aber es lernen nicht alle: besonders viele Töchtern nicht

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

3. Stunden Vormittags, & 3. Stunden Nachmittag im Winter. Jm Sommer 3. Vormittag & 2. Stund Nachmittag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vogt & Räthe zu Ellg, auf den Rathhause über dem Praesidio des Pfarrers der vor der Wahl das Examen mit den Praetendenten einname, und unter beliebigem Beysiz der Grichts-Herren, oder seines Administrators.

III.11.bWie heißt er?

Hs. Jacob Büloth.

III.11.cWo ist er her?

Burger von Ellg.

III.11.dWie alt?

38. Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Noch unverheürathet.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

11 Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

un Tisseran de la Mousseline.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Knaben dißmal 82. Alltag-Schuler. ¢2508¢¢ Repetier-Schuler 20 bis 25. ¢/2508¢¢
NB. die Töchteren haben einen eigenen Schullehrer.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jst die Zahl sehr ungleich; die wenigsten Eltern schiken im Sommer ihre Kinder zur Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jeder Alltag-Schuler bezahlt Fronfastenlich 1. Bazen oder 2 1/2 ß.
¢2508¢¢ Und für die Repetier-Schule zahlt der Fleken 5. fl. für das ganze Jahr, jedem Schulmstr weil beyde beywohnen 5 lb. ¢/2508¢¢

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schlecht; hat Reparation nöthig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Sind 2. eine für die Knaben, und eine für die Mädchen; in einem besondern Gebäude

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Fleken.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? 9 1/2 lb.
an Kernen 4. Müt 3. Vtl. 2 Vlg.
an Haber 4. Müt 2. Vtl. aus dem Procurej-Amt.
an Holz Von jedem Alltag-Schüler ein Scheitli und vom Fleken ein paar Fährt.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. 1. Die Sommer Schule alterniert jährlich zwischen beyden Schulmeistern der dann zu gleich die Knaben und Mädchen lehrt, dessen Besoldung 3. Müt Kernen und 5. Müt Haber, aus der Procurey Jt: 10 lb. Geld.
2. Das Vorsingen wird besonders bezahlt; mit 3 Müt Kernen aus dem Kirchen-Gut.

Unterschrift

Ellgg. den 15.ten Hornung 1799.
Hs: Jacob Büloth. Schulmstr.

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