Elgg (Transkription Nr. 209)

Schulort: Elgg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 155-156v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Elgg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

15.02.1799

ELLGG.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ellg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Fleken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschaft Ellg.

I.1.d In welchem Distrikt?

im District Ellg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises einer 1/4 Stund ligen 6 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Birmenstahl, Oberhof, Rabenstein 1/4 Stund und Schloßhof 1/8 Stund.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Knaben 9.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Adorf im Kanton Thurgau 1/2 Stund.
Hagenbuch 1. Stunde.
Schlat 1. Stunde.
Schotikon 1. Stunde.
Zünikon 3/4.
Dikbuch 1/2 Stunde.
Hofsteten 1/2 Stunde.
Huggenberg 1. Stunde.
Oberschneit 1. Stunde.
NB. Diese 6. letsten Schulen ligen in der Pfarrey Ellg. District Ellg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, schreiben u. geschribenes lesen, rechnen, singen.
Auswendig; Catechismus, Psalmen, Lieder, Sprüche der H. Schrift, und Gebäter.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Nein. Auch im Sommer.
Jm Winter von Martini bis Ostern Jm Sommer alle Tage. Ausgenommen; Heüet Ernd- und Herbstzeit.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lehrmeister, oder Catechismuß Fragen, Zeügniß-Buch, Psalter, Psalmenbuch, Wasers-Schulbuch, Testamente.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese giebt der Schulmstr. von seiner Hand, seinen Schüleren, die schreiben lernen; aber es lernen nicht alle: besonders viele Töchtern nicht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3. Stunden Vormittags, & 3. Stunden Nachmittag im Winter. Jm Sommer 3. Vormittag & 2. Stund Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Bis auf wenige Jahre waren 2 Klassen eine Obere und eine Untere Klaß. Nun gehen die Kleinen und die Großen in die gleiche Schule.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vogt & Räthe zu Ellg, auf den Rathhause über dem Praesidio des Pfarrers der vor der Wahl das Examen mit den Praetendenten einname, und unter beliebigem Beysiz der Grichts-Herren, oder seines Administrators.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Büloth.

III.11.c Wo ist er her?

Burger von Ellg.

III.11.d Wie alt?

38. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Noch unverheürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

11 Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

un Tisseran de la Mousseline.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Knaben dißmal 82. Alltag-Schuler. Repetier-Schuler 20 bis 25.
NB. die Töchteren haben einen eigenen Schullehrer.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jst die Zahl sehr ungleich; die wenigsten Eltern schiken im Sommer ihre Kinder zur Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jeder Alltag-Schuler bezahlt Fronfastenlich 1. Bazen oder 2 1/2 ß.
Und für die Repetier-Schule zahlt der Fleken 5. fl. für das ganze Jahr, jedem Schulmstr weil beyde beywohnen 5 lb.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schlecht; hat Reparation nöthig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Sind 2. eine für die Knaben, und eine für die Mädchen; in einem besondern Gebäude

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Fleken.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? 9 1/2 lb.
an Kernen 4. Müt 3. Vtl. 2 Vlg.
an Haber 4. Müt 2. Vtl. aus dem Procurej-Amt.
an Holz Von jedem Alltag-Schüler ein Scheitli und vom Fleken ein paar Fährt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. 1. Die Sommer Schule alterniert jährlich zwischen beyden Schulmeistern der dann zu gleich die Knaben und Mädchen lehrt, dessen Besoldung 3. Müt Kernen und 5. Müt Haber, aus der Procurey Jt: 10 lb. Geld.
2. Das Vorsingen wird besonders bezahlt; mit 3 Müt Kernen aus dem Kirchen-Gut.

Unterschrift

Ellgg. den 15.ten Hornung 1799.
Hs: Jacob Büloth. Schulmstr.

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